Digitalisierung

KI-generierte Musik im Fitness­studio: Innovationssprung oder rechtliches Minenfeld?

Bildquelle: © wicha – stock.adobe.com

In der Fitness- und Wellnessbranche wächst die Nachfrage nach innovativen, kosteneffizienten Musiklösungen. Viele Studios setzen vermehrt auf KI-generierte Musik, die angeblich frei von GEMA- oder AKM-Gebühren ist. Doch genau hier bahnt sich ein rechtliches Problem an. Welches das ist und wie man dagegen vorgehen kann, lesen Sie in diesem Artikel.

So einfach wie das mit der KI-generierten Musik klingt, ist es leider nicht. Die GEMA in Deutschland und die AKM in Österreich gehen verstärkt gegen KI-Musikplattformen vor und argumentieren, dass diese Werke möglicherweise auf urheberrechtlich geschützten Kompositionen basieren.

Das Risiko für Fitnessstudios

Bisher galt KI-generierte Musik als eine attraktive Alternative zu herkömmlichen GEMA- und AKM-lizenzierten Musikstücken. Der Charme dieser Technologie liegt darin, dass Musik autonom von einer künstlichen Intelligenz erschaffen wird – ohne direkten menschlichen Urheber.

Anbieter bewerben diese Musik als lizenzfrei und damit als eine Möglichkeit, Musikrechtekosten zu vermeiden. Doch genau dieser Status ist nun juristisch umstritten. Sollte sich herausstellen, dass KI-Systeme auf geschützte Werke zurückgreifen oder von diesen in einem rechtlich relevanten Maß „inspiriert“ wurden, könnten die Verwertungsgesellschaften nachträglich Lizenzgebühren fordern.

Das bedeutet, dass Fitness- und Wellnessstudios, die sich bewusst für GEMA-/AKM-freie KI-Musik entschieden haben, plötzlich mit Nachforderungen konfrontiert werden könnten. Diese Zahlungen könnten rückwirkend für bereits gespielte Musik verlangt werden – ein unkalkulierbares Risiko.

Besonders hohes Risiko bei KI-Musikanbietern

Der Bezug von Musik bei Anbietern, die ausschließlich oder vorwiegend KI-Repertoire anbieten, stellt ein erhebliches Risiko dar. Im Falle von Nachforderungen durch die Verwertungsgesellschaften können schnell Beträge in sechsstelliger Höhe pro Jahr anfallen. Solche unerwarteten Kosten können für Fitnessstudios zu einer finanziellen Belastung werden, die weit über die ursprünglich eingesparten Lizenzgebühren hinausgeht.

Wie können Studios sich schützen?

  • Transparenz der Anbieter prüfen: Studios sollten von Anbietern klarstellen lassen, auf welcher Basis die KI-Musik generiert wird. Existieren nachvollziehbare Herkunftsnachweise für die KI-Werke?
  • Verträge und Haftung klären: Gibt der Anbieter eine rechtlich verbindliche Garantie, dass die Musik frei von GEMA-/AKM-Pflichten bleibt? Falls nicht, könnte sich eine Nutzung als riskant erweisen.
  • Musik von seriösen Anbietern beziehen: Es ist dringend angeraten, Musik ausschließlich von Anbietern zu beziehen, die nachweislich klären können, dass die Lizenzen eindeutig geregelt sind, anstatt auf eine unsichere KI-Quelle zu setzen.
  • Alternative Lizenzierungsmodelle erwägen: Einige Dienstleister bieten explizit lizenzfreie Musik an, die nachweislich nicht durch urheberrechtlich geschützte Werke beeinflusst wurde.
  • Rechtliche Entwicklungen beobachten: Der Kampf zwischen Verwertungsgesellschaften und KI-Anbietern wird weitergehen – es ist entscheidend, auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Fazit

Der Einsatz von KI-generierter Musik bietet Fitness- und Wellnessstudios spannende Möglichkeiten, aber auch erhebliche rechtliche Unsicherheiten. Besonders riskant ist der ausschließliche Bezug von KI-Musik, da Nachforderungen in sechsstelliger Höhe entstehen können. Bevor man sich für eine GEMA-/AKM-freie KI-Lösung entscheidet, sollten alle Risiken sorgfältig abgewogen werden.

Die sicherste Lösung ist die Nutzung von Musikquellen, die eine klare Lizenzsituation nachweisen können, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte mit einem Experten für Urheberrecht Rücksprache halten und nur Musiklösungen wählen, die eine rechtliche Garantie für ihre Lizenzfreiheit bieten.

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Der Autor

  • Michel Sturiale

    Michel Sturiale wurde in Bordeaux in Frankreich geboren und wuchs in Hamburg auf. Er studierte Betriebswirtschaft in Paris und Kunst in Florenz und gründete verschiedene Unternehmen in der Musik-, Medien- und Verlagsbranche, unter anderen der Audio Factory Media GmbH und des Musik­dienstes sonicsense. Er ist seit 40 Jahren erfolgreich im Musikbusiness als Experte für Musik- und Lizenzrecht aktiv.

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