Die Lockerung der Corona-Regelungen in Hamburg gelten für Individualsportarten ohne direkten Kontakt wie z. B. Reiten, Golf oder Tennis. Die Entscheidung wurde so getroffen, da bei diesen Sportarten die Abstandregeln eingehalten werden können. Die gesamte Meldung lesen Sie hier: https://bit.ly/3cDzIgT
Und auch in der Schweiz bleiben die Fitnessstudios geschlossen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Schweizer Bundesrats hervor. Demnach dürfen Fitnessstudios frühestens im Rahmen eines "dritten Schritts", am 8. Juni eröffnen. Auch in unserem Nachbarland stehen erste Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen an. Ab dem 27. April beispielsweise dürfen Friseure, Massage- und Kosmetikstudios, genauso wie Baumärkte, Gartencenter und Blumenläden ihren Betrieb wieder aufnehmen. Schulen und alle anderen Läden, sollen, vorausgesetzt es kommt zu keinem deutlichen Anstieg an COVID-19-Fällen, am 11. Mai eröffnen. Da nach Auffassung der Schweizer Regierung Fitnessstudios, genauso wie Museen, Bibliotheken und Zoos zu der Kategorie der Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe zählen, dürfen diese, nach aktuellem Stand, nicht vor dem 8. Juni wieder öffnen.
Die vollständige Pressemitteilung des Schweizer Bundesrates finden Sie hier:
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