Webinar zu Preisklauseln und Zusatzentgelten

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Die Kanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke und Kollegen lädt zum Onlineseminar, um Studiobetreiber umfassend über eine rechtlich korrekte Preisgestaltung der Mitgliedschaftsverträge zu informieren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Verbraucherschutzverbände nicht verlangen können, dass unrechtmäßig einbehaltene Beträge aufgrund unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) an Verbraucher zurückgezahlt werden. Diese Entscheidung hat auch weitreichende Folgen für Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, die sogenannte Zusatzentgelte wie Verwaltungs-, Anmelde-, Service-, Hygiene-, Trainer- oder Energiepauschalen erheben.

Seminar soll Infos bieten

Die Entscheidung verdeutliche, wie wichtig es ist, bestehende Vertragsklauseln genau zu überprüfen, findet die Kanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke und Kollegen.

Um Studiobetreiber umfassend zu informieren, bietet die Kanzlei am 15. November, 10 Uhr, ein Online-Seminar an. Dieses richtet sich an Betreiber von Fitnessstudios, Tanzschulen, EMS-Studios, Kampfsportschulen und anderen Unternehmen, die Zusatzentgelte erheben.

In diesem Seminar wird die aktuelle BGH-Entscheidung ausführlich analysiert, die Auswirkungen der neuen Abhilfeklage erklärt. Außerdem wird es konkrete Handlungsempfehlungen zur Vertragsgestaltung geben.

Eine Anmeldung ist ab sofort online möglich.

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