+++ Update vom 02.09.2025 +++
Am 02. September 2025 reagierten auch Physio Deutschland, der VPT sowie der VDB mit einer gemeinsamen Meldung zum Vergütungsstreit mit dem GKV-Spitzenverband. Hier teilen sie mit, dass die Schiedsstelle eine Fristverlängerung zur Klageerwiderung beantragt hat und erst Anfang September mit einer Stellungnahme zu rechnen ist. Sollten die berechtigten Interessen der Physiotherapieberufe darin nicht ausreichend berücksichtigt werden, wollen die Verbände das weitere Vorgehen prüfen.
Der GKV-Spitzenverband möchte die von der Schiedsstelle beschlossenen Nachzahlung kippen. Diese wurden für die Monate Januar bis März 2025 festgelegt, um zu verhindern, dass Physiotherapiepraxen durch monatelange Verzögerungen seitens der Krankenkassen leer ausgehen.
+++ Originalmeldung vom 01.09.2025 +++
Im März hat die Schiedsstelle Heilmittel den Physiotherapeuten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Vergütungserhöhung von 4,01 Prozent für das Jahr 2025 zugesprochen, für das zweite Quartal sogar in Höhe von 8,02 Prozent. Gegen diese Gebührenerhöhung klagt der GKV-Spitzenverband vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
„Wir unterstützen die Schiedsstelle und sind der Meinung, dass die Verdopplung der Vergütungssteigerung im zweiten Quartal gerechtfertigt und rechtlich zulässig war.“
Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende
Die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände nehmen an dem Verfahren als sogenannte notwendig Beigeladene teil. Damit haben sie auch die Möglichkeit erhalten, zur Klagebegründung des GKV-Spitzenverbands Stellung zu nehmen, also eine Erwiderung einzureichen. Bisher hat sich nur der IFK dazu entschieden, diese Gelegenheit wahrzunehmen und eine Erwiderung zur Klagebegründung beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. In dieser führt der IFK aus, warum die von der Schiedsstelle beschlossene Vergütungserhöhung rechtlich begründet ist. Kern der Argumentation des IFK ist die Frage, welcher Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle im Rahmen ihrer Entscheidungen zusteht. Nun muss das Landessozialgericht über die rechtliche Frage entscheiden, ob das Vorgehen der Schiedsstelle zulässig war.
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Textquelle: Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V., Physio Deutschland