Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Vertragsstrafe gegen die Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH wegen der Wiederholung unzulässiger Werbeaussagen zu Nahrungsergänzungsmitteln des Schmerztherapie-Anbieters verhängt.
Bereits 2022 hatten die Verbraucherschützer eine Werbeaussage als unzulässig abgemahnt. Seitdem darf sich Roland Liebscher Bracht nicht mehr als “Schmerzspezialist Nr. 1” bezeichnen.
Bildquelle: © Liebscher & Bracht Ausbildungen GmbH