Verbraucherzentrale NRW geht gegen Liebscher und Bracht vor

Die Verbraucherzentrale NRW ist im Rahmen des Projekts “Faktencheck Gesundheit” erfolgreich gegen irreführende Werbeaussagen von Liebscher und Bracht vorgegangen.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Vertragsstrafe gegen die Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH wegen der Wiederholung unzulässiger Werbeaussagen zu Nahrungsergänzungsmitteln des Schmerztherapie-Anbieters verhängt. 

Bereits 2022 hatten die Verbraucherschützer eine Werbeaussage als unzulässig abgemahnt. Seitdem darf sich Roland Liebscher Bracht nicht mehr als “Schmerzspezialist Nr. 1” bezeichnen.
 

Bildquelle: © Liebscher & Bracht Ausbildungen GmbH