TI-Anschlusspflicht verschiebt sich auf 01.10.2027

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Die Koalitionsparteien (CDU, CSU, SPD) verschieben die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) um fast zwei Jahre. Ein entsprechender Änderungsantrag zum „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ wurde am 6. November 2025 beschlossen. Die neue Frist ist der 1. Oktober 2027, anstelle des ursprünglich geplanten 1. Januar 2026.

Die Verschiebung der TI-Pflicht vom 01. Januar 2026 auf den 01. Oktober 2027 wird zu einseitig mit der fehlenden E-Verordnung begründet und bestraft jene Physiotherapie-Praxen, die fristgerecht gehandelt haben. Laut VPT erleiden diese Praxen einen direkten wirtschaftlichen Schaden, da bereits getätigte Investitionen in Hardware, PVS und Sicherheitskomponenten nun brachliegen.

Besonders problematisch sei, dass die beantragten Karten (eHBA und SMC-B) eine Gültigkeit von nur fünf Jahren haben. Diese Kosten laufen also ins Leere, während die Praxen weiterhin mit einer ohnehin komplizierten Situation zu kämpfen haben.

„Wer es mit der Digitalisierung ernst meint, darf sie nicht ständig vertagen."

 Manuela Pintarelli-Rauschenbach, Bundesvorsitzende VPT

Neben den bereits bestehenden, teils überlangen Wartezeiten für die TI-Karten trifft die Verschiebung auch die Zuliefererindustrie hart. Unternehmen, die in Erwartung der Frist in Personal und Material investiert haben, bleiben jetzt auf diesen Investitionen sitzen.

Der Leiter der VPT Fachgruppe Digitalisierung/TI Toralf J. Beier kritisiert dies als fatales Signal. Er bemängelt, dass Physiopraxen, die sich pünktlich an die Vorgaben gehalten haben, jetzt bestraft werden, da der versprochene Mehrwert ausbleibt. Die Verschiebung offenbare das Versäumnis der verantwortlichen Akteure, die Digitalisierung für die Branche greifbar zu machen und deren Nutzen zu vermitteln.

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Textquelle: © Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.