Der Schweizer Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2023 beschlossen, die Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung in die Vernehmlassung zu schicken. Die neue Tarifstruktur in der ambulanten Physiotherapie soll per 1. Januar 2025 eingeführt werden.
Auswirkungen auf die Leistungserbringung
Es sollen Änderungen eingeführt werden, die nicht sachgerecht sind und die großen Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben. Dabei werden Physiotherapieleistungen seit Jahren mit zu tiefen, nicht kostendeckenden Tarifen abgegolten. Mit der gegenwärtigen Inflation verschärft sich dieses Problem gefährlich. Die galoppierende Teuerung und veraltete Tarifsysteme bewirken eine hohe Notwendigkeit zur Anpassung der Tarife von Leistungserbringern im Gesundheitswesen.
BAG rudert zurück
Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) musste selbst einräumen, dass der Tarifeingriff des Bundesrats weder faktenbasiert noch wirkungsorientiert sei; es fehle eine Datenbasis, und eine kostensenkende Wirkung sei ungewiss. Nach einem Tarifeingriff ist davon auszugehen, dass die Krankenkassenverbände kein zeitnahes Interesse an Tarifverhandlungen mehr haben. Es besteht dringender Handlungsbedarf, die Tarife partnerschaftlich, gesetzeskonform und auf Augenhöhe auszuarbeiten.
Die folgenden Verbände, Hochschulen und private Unternehmen haben sich deshalb zusammengeschlossen und fordern den Bundesrat auf, vom Tarifeingriff abzusehen und die Krankenversicherer an den Verhandlungstisch zu bringen:
- Physioswiss
- Association Suisse des Physiothérapeutes Indépendants ASPI
- Berufskonferenz Physiotherapie der Fachkonferenz Gesundheit FKG
- Fachkonferenz Gesundheit FKG
- Institut Physiotherapie der ZHAW
- Physiopaed – Vereinigung Kinderphysiotherapie Schweiz
- Svomp – Schweizerische Verband für Orthopädische Muskuloskelettale Physiotherapie
- Medbase
- Physiostimm
Die Grundlagen für einen neuen Tarif liegen auf dem Tisch. Physioswiss ist bereit, datenbasiert (Leistungs- und Kostendaten) Tarifverhandlungen zu führen, so wie dies im Schweizer KVG vorgesehen ist.
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