Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Unterstützung für Physio- und Ergotherapeuten und für die Podologen und Logopäden in Form eines Schutzschirmes beschlossen. In Form einer nicht-rückzahlbaren Ausgleichsleistung sollen die Branchen unterstützt und deren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gesundheit in der Bevölkerung gesichert werden. Dafür sollen die Krankenkassen 970 Mio. € zur Verfügung stellen.
Die Behandlung von Patienten in der Corona-Zeit fordert stärkere Hygienemaßnahmen und damit verbunden höhere Kosten für Hygieneartikel. Daher erhalten Therapeuten zusätzlich zur einmaligen Ausgleichszahlung einen Betrag von 1,50 € pro Verordnung, die zwischen dem 05. Mai und dem 30. September abgerechnet werden.
Leistungserbringer, die aufgrund einer Neuzulassung im 4. Quartal 2019 bzw. 2020 erstmals abrechnen konnten, haben ebenfalls Anspruch auf den Schutzschirm. Für sie gelten jedoch Sonderregeln.
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