Während der Rehasport während des ersten Shutdowns nur in ausgewählten, systemrelevanten Einrichtungen wie z. B. Physiotherapiepraxen angeboten werden konnte, berücksichtigen die Verordnungen zum zweiten Lockdown nun auch Fitnessstudios als Anbieter von Rehasport.
In Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Schleswig-Holstein wird der Rehasport explizit erlaubt. Die Verordnungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bayern, Sachsen und Rheinland-Pfalz wird die Erlaubnis zur Durchführung von Rehasport nicht explizit gegeben, vieles deutet jedoch darauf hin, dass Rehasport erlaubt ist. Im Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen wird der Rehasport nicht erwähnt, aber auch nicht explizit verboten.
Damit die Durchführung des Rehasports ordnungsgemäß ablaufen kann, sollten Fitnessstudiobetreiber auf einige Punkte achten. Die folgenden Hinweise hat der Rehavitalisplus e.V. erarbeitet, sie wurden von uns aus Gründen der Übersichtlichkeit teilweise zusammengefasst.
- Das vorbereitete Hygienekonzept muss für die Ämter bereitgehalten und im Fitnessstudio umgesetzt werden
- Die Rehakurse sollten nur nach Absprache mit dem örtlichen Gesundheitsamt durchgeführt werden. Es dürfen nur Teilnehmer mit einer aktiven ärztlichen Verordnung teilnehmen
- Die Türe darf nur für Teilnehmer der Rehakurse geöffnet werden. Es wird empfohlen ein Schild mit der Aufschrift "Zutritt nur zur Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitationssport" aufzuhängen
- Die Rehasportler sollen in Trainingsbekleidung zum Rehasport kommen und dürfen sich nicht außerhalb der Kurse im Fitnessstudio aufhalten
- Die Einwilligungserklärung von den Teilnehmern unterzeichnen lassen
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