Rechtswebinar zum Widerrufsbutton für Fitnessstudios

Bildquelle: © kucret – stock.adobe.com

Nach dem Kündigungsbutton kommt jetzt auch der Widerrufsbutton. Was Fitnessstudiobetreiber dafür wissen müssen, erfahren sie in einem Online-Sonder-Seminar von der Kanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen am 21.11.2025 um 10:00 Uhr.

Das Ziel der gesetzlichen Änderung ist es, den Widerruf bei Online-Verträgen genauso einfach und transparent zu gestalten, wie den Vertragsabschluss. Verbraucher sollen nicht durch technische oder organisatorische Hürden an ihrem Widerrufsrecht gehindert werden. Die in dem Online-Seminar geplanten Thematiken betreffen Fitnessstudios, Tanzschulen, Kampfsportschulen, EMS-Studios und alle weiteren Unternehmen, die in der Gesundheitsbranche sowohl online, als auch offline Verträge mit Endverbrauchern abschließen.

Die Rechtsanwälte Dr. Hans Geisler und Julian Schwerdferger von der Kanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen geben in dem Webinar einen Überblick über die Themen, die bereits umgesetzt worden sein sollten und auch diejenigen, die im Jahr 2026 anstehen werden. Hier können sich Interessierte für das Webinar am 21.11.2025 um 10:00 Uhr anmelden. 

Unter anderem erfahren die Teilnehmer, was beim Abschluss von Online-Verträgen zu beachten ist. Hier wird es dann auch um das Thema Widerrufsbutton gehen. Neben weiteren Themen werden auch die KI-Schulungspflicht für Mitarbeiter, aktuelle Entwicklungen im Bereich Scheinselbstständigkeit, sowie Besonderheiten beim Betrieb personalloser Studios behandelt. 

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