Prävention in Gefahr: Offener Brief des BVGSD anlässlich des „Gesundes-Herz-Gesetz“

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Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplante „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) bedroht die Grundlagen der Präventionsarbeit und gefährdet bewährte Strukturen der Gesundheitsförderung. Der Bundesverband Gesundheitsstudios Deutschland (BVGSD) e.V. setzt sich ein, um den Gesetzesentwurf zu stoppen.

Bundesweit stehen 110.000 Präventionskurse zu Bewegung, Stressmanagement, Ernährung und Suchtprävention auf dem Spiel, weil der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ihnen die Finanzierungsgrundlage entzieht.

Kurse, deren Qualitätsstandards durch kontinuierliche gesundheitswissenschaftliche, ärztliche und arbeitsmedizinische Expertise sichergestellt werden. Kurse, die jedes Jahr über 1,6 Millionen Mal Menschen dabei helfen, sich gesund zu halten – auch in den Gesundheitsstudios des BVGSD e.V.

Forderung an die Politik: Prävention darf nicht unter die Räder kommen!

Der Ansatz muss sein, Gesundheit zu fördern und nicht nur Krankheiten zu reparieren. Denn:

  • Prävention und Gesundheitsförderung bedeuten Lebensqualität.
  • Bedeuten weniger Medikamente und Nebenwirkungen.
  • Bedeuten letztlich mehr Nachhaltigkeit durch die Vermeidung von Krankheitsereignissen und damit Schonung der knappen Ressourcen des Gesundheitssystems.

„Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) setzt falsche Prioritäten

Millionenbeträge, die eigentlich für wirksame und qualitätsgesicherte Präventionskurse gedacht sind, sollen nun für Arzneimittel und massenhafte Gesundheitsuntersuchungen zweckentfremdet werden. Aber damit nicht genug: Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dafür kalkulierten Kosten sind aus Sicht des BVGSD e.V. viel zu niedrig angesetzt.

Das bedeutet, dass für die individuelle Verhaltensprävention nicht mehr genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Der BVGSD e.V. bittet daher, den Verband bei seiner Forderung, dass das „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) so nicht im Bundestag beschlossen werden darf. Hier geht es zur Online-Petition. Weitere Informationen erhalten Sie zudem auf folgender Landingpage