Nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen konnten sich die Verhandlungspartner auf eine angepasste Vergütung einigen. Diese tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Wichtig dabei ist, dass die Vergütungserhöhung für alle Behandlungen ab diesem Datum gilt und sowohl konventionelle als auch Blankoverordnungen umfasst.
Minderung der Vergütungssteigerung um 0,7 Prozent
Die Verhandlungen stützten sich auf die bekannten, von der Schiedsstelle 2021 definierten Parameter: die Entwicklung der Sach-, Personal- und Raumkosten 2025 sowie die Prognose für 2026. Die daraus resultierende Vergütungssteigerung für 2026 wird jedoch durch eine Korrektur gemindert. Da die Kostenprognose des Vorjahres für 2025 um rund 0,7 % zu hoch angesetzt war, musste dieser Betrag nun verrechnet werden.
Höhere Vergütung für Hausbesuche im betreuten Wohnen
Im Rahmen der Verhandlungen wurde zusätzlich festgelegt, dass Hausbesuche im betreuten Wohnen künftig über die besser vergütete Pauschale 29922 ('Hausbesuche in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege') abgerechnet werden. Das resultiert aus der Annahme, dass der demografische Wandel dazu führen wird, dass die Nachfrage für Behandlungen im betreuten Wohnen steigen wird.
Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald die Gremien der Vertragspartner zugestimmt haben. Die neue Vergütungsvereinbarung wird der GKV-Spitzenverband in Kürze veröffentlichen.
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