Die Vertragspartner konnten bereits nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Daher kann die neue Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sie gilt bis zum 31.12. 2024.
Im Ergebnis sind u. a. die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2023 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2024.
Unabhängig vom aktuellen Verhandlungsergebnis laufen derzeit noch gerichtliche Überprüfungen vergangener Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel. Vorbehaltlich deren Ergebnisse bildet die nun vorliegende Einigung auch eine Grundlage für die weiteren Vergütungsverhandlungen in den kommenden Jahren.
Hier finden Sie die Vergütungsvereinbarung
Textquelle: Verband für Physiotherapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.
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