Therapeutinnen und Therapeuten können mit dem thevea eVO-Check von opta data prüfen, ob die Verordnung gemäß der Heilmittel-Richtlinie korrekt ausgestellt wurde. Das kostenlose Prüftool erhält nun eine Funktionserweiterung. Ab sofort sollen auch der langfristige Heilmittelbedarf und der besondere Verordnungsbedarf berücksichtigt werden.
Das kostenlose Prüftool wurde laut opta data entwickelt, um Heilmittelerbringer im Praxisalltag und Umgang mit der neuen Heilmittel-Verordnung und -Richtlinie zu unterstützen, damit sie Sicherheit in der Abrechnung gewinnen und Absetzungen vermeiden können.
Weitere Informationen unter www.thevea.de
Bildquelle: opta data Abrechnungs GmbH