Damit gelten im Kreis Gütersloh und im Kreis Warendorf wieder bestimmte Einschränkungen im öffentlichen Leben. Demnach dürfen im öffentlichen Raum nur zwei Menschen oder Menschen aus einem Familien- oder Haushaltsverbund zusammentreffen. Zudem dürfen – über die landesweit gültigen Regelungen der Coronaschutz-Verordnung hinaus – eine Reihe von Freizeitaktivitäten vorerst nicht nachgegangen werden. So müssen beispielsweise Museen, Kinos, Hallenschwimmbäder und Bars geschlossen bleiben. Auch Fitnessstudios müssen ihren Betrieb einstellen. Die entsprechenden Vorschriften befinden sich in der neuen Corona-Regional-Verordnung, die zunächst bis einschließlich dem 30. Juni 2020 in Kraft tritt.
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