Das Verfahren der Abschlagszahlung, auf das sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinazministerium geeinigt haben, umfasst folgende Punkte:
- Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
- Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
- Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
- Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
„Ein schneller Start der Auszahlung ist für viele Soloselbständige und kleine Unternehmen überlebenswichtig. Daher haben wir uns auf ein Verfahren der Abschlagszahlung verständigt. Die Antragstellung ist ab der letzten November-Woche 2020 möglich. Erste Abschlagszahlungen werden ebenfalls noch im November starten.“
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier:
„Es ist wichtig, dass nun Antragstellung und erste Auszahlungen noch im November möglich werden. Das ist eine gute Nachricht für die von den Maßnahmen im November betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen und ihre Beschäftigten.“
Bundesfinanzminister Olaf Scholz
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.
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Textquelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / Bundesministerium für Finanzen
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