Die Vertragsärzte sollen in Zukunft Manuelle Lymphdrainage ohne die Angabe der Therapiezeit verordnen können. In diesem Fall entscheidet der Therapeut, ob angesichts des jeweiligen Stadiums des Lymph- oder Lipödems und der Anzahl der betroffenen Körperteile 30, 45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind.
„Der (...) Beschluss des G-BA setzt unsere Forderung nach einer patientenorientierten Versorgung mit Lymphdrainage um. Außerdem erhöht er die Therapiefreiheit in unseren Praxen und baut unnötige Bürokratie ab”,
Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND
Darum ändert sich die Verordnungssystematik
Derzeit macht die Heilmittel-Richtlinie für die Verordnung von Manueller Lymphdrainage konkrete zeitliche Vorgaben. Diese Systematik entspricht nicht mehr dem heutigen medizinisch-therapeutischen Stand. Zudem kann der Bedarf an Therapiezeit bei der Verordnung nicht immer sicher abgeschätzt werden. In der Folge fordern Therapeuten in den Arztpraxen häufig Änderungen an der Verordnung ein, was mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden ist.
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