Neue Vorgaben für die Verordnung der Manuellen Lymphdrainage

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. April die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie geändert, die bislang für die Auswahl der Dauer einer Manuellen Lymphdrainage zugrunde gelegt wurden. Ab dem 01. Oktober 2024 richtet sich die Dauer einer Behandlung nach dem Stadium des Lymphödems und weniger nach der Anzahl der zu behandelnden Körperteile.

Die Vertragsärzte sollen in Zukunft Manuelle Lymphdrainage ohne die Angabe der Therapiezeit verordnen können. In diesem Fall entscheidet der Therapeut, ob angesichts des jeweiligen Stadiums des Lymph- oder Lipödems und der Anzahl der betroffenen Körperteile 30, 45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind.

„Der (...) Beschluss des G-BA setzt unsere Forderung nach einer patientenorientierten Versorgung mit Lymphdrainage um. Außerdem erhöht er die Therapiefreiheit in unseren Praxen und baut unnötige Bürokratie ab”,

Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND

Darum ändert sich die Verordnungssystematik

Derzeit macht die Heilmittel-Richtlinie für die Verordnung von Manueller Lymphdrainage konkrete zeitliche Vorgaben. Diese Systematik entspricht nicht mehr dem heutigen medizinisch-therapeutischen Stand. Zudem kann der Bedarf an Therapiezeit bei der Verordnung nicht immer sicher abgeschätzt werden. In der Folge fordern Therapeuten in den Arztpraxen häufig Änderungen an der Verordnung ein, was mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden ist.

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Die Autorin

  • Johanna Schwab

    Johanna Schwab ist seit 2025 als Marketing Manager bei der BODYMEDIA tätig. Davor absolvierte sie dort ihr dreijähriges, duales BWL-Studium mit der Fachausrichtung Marketing und Digitale Medien und arbeitete danach als Junior Marketing Manager bei der BODYMEDIA. Sie ist zuständig für das Social-Media- und E-Mail-Marketing sowie für die Pflege der BODYMEDIA-Website. In ihrer Freizeit ist sie entweder in der Boulderhalle oder im Fitnessstudio sportlich aktiv.

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