Neue GEMA-Regelung: KI-Musik in Fitnessstudios und Kursen ist GEMA-pflichtig

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Die GEMA hat ihre Tarife überarbeitet – und dabei eine entscheidende Klarstellung getroffen: Generative KI-Musik ist nicht automatisch „GEMA-frei“. Im Gegenteil: In den meisten Fällen gilt sie als urheberrechtlich geschütztes Werk– und ist damit lizenzpflichtig. So können sich Fitnessstudios absichern.

Am 02.06.2025 berichteten wir, dass KI-generierte Musik von Fitnessstudiobetreibern als attraktive Alternative zu GEMA-lizenzierten Musikstücken eingesetzt wird, weil diese nicht dem Urheberrecht unterliegen. Der Autor Michel Sturiale wies bereits damals daraufhin, dass diese Annahme teure Konsequenzen für die Betreiber haben könnte. 

Was genau sagt die GEMA?

In den neuen GEMA-Tarifen findet sich eine eindeutige Regelung: „Macht ein Lizenznehmer geltend, der von ihm genutzte Content (Output einer genKI) sei nicht urheberrechtlich geschützt, da er mit genKI erstellt worden sei, ist von ihm substantiiert darzulegen und unter Beweis zu stellen, dass der Content das Ergebnis eines autonomen Herstellungsvorgangs ist, der ohne einen schöpferischen menschlichen Beitrag erfolgt ist und im Content keine Werke oder schutzfähigen Werkteile perpetuiert sind. Der Einsatz von genKI als Hilfsmittel beim Schöpfungsvorgang steht der Werkqualität und damit der Schutzfähigkeit nicht entgegen.“

Das bedeutet, dass fast alle KI-Musikangebote in den GEMA-Bereich fallen, denn sobald Menschen in die Erstellung eingreifen (Prompts, Bearbeitung, Auswahl), bleibt die Musik schutzfähig – und damit GEMA-pflichtig. Zudem muss der Betreiber nachweisen, dass die Musik vollständig autonom durch KI erstellt wurde – ohne menschliche Mitwirkung und ohne Bezug zu bestehenden Werken.

Warum „GEMA-freie KI-Musik“ ein gefährlicher Mythos ist

Oft hält die Aussage, dass KI-generierte Musik komplett GEMA-frei sei, einer intensiven Prüfung nicht stand, denn:

  • Autonome KI-Kompositionen sind extrem selten: Meist ist menschlicher Input im Spiel – und macht die Musik schutzfähig.
  • Die GEMA erkennt KI-Hilfestellung als schöpferischen Akt an: Damit wird KI-Musik faktisch wie von Menschen komponierte Musik behandelt.
  • Nachforderungen drohen: Nutzt ein Fitnessstudio solche Musik und meldet sie nicht an, kann die GEMA rückwirkend Gebühren verlangen.

Jetzt handeln, bevor es teuer wird

Die GEMA hat deutlich gemacht: Wer KI-Musik nutzt, ist in aller Regel GEMA-pflichtig. Betreiber, die sicher sein wollen, können auf Anbieter mit echten Direktlizenzen wie z. B. Sonicsense setzen. So können Nachzahlungen und rechtliche Probleme vermieden werden.

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Der Autor

  • Michel Sturiale

    Michel Sturiale wurde in Bordeaux in Frankreich geboren und wuchs in Hamburg auf. Er studierte Betriebswirtschaft in Paris und Kunst in Florenz und gründete verschiedene Unternehmen in der Musik-, Medien- und Verlagsbranche, unter anderen der Audio Factory Media GmbH und des Musik­dienstes sonicsense. Er ist seit 40 Jahren erfolgreich im Musikbusiness als Experte für Musik- und Lizenzrecht aktiv.

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