Mehr Freiheit in der Therapie bei manueller Lymphdrainage

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie für die Verordnung der Manuellen Lymphdrainage angepasst. Ab dem 1. Oktober richtet sich die Dauer einer Behandlung vor allem nach dem Stadium des Lymphödems, weniger nach der Zahl der zu behandelnden Körperteile.

Vorausgesetzt, das Bundesministerium für Gesundheit hat keine rechtlichen Bedenken zu diesem Beschluss, können Vertragsärzte Manuelle Lymphdrainage ab dem 1. Oktober auch ohne die Angabe der Therapiezeit verordnen.

In diesem Fall entscheidet der Therapeut selbst, ob angesichts des jeweiligen Stadiums des Lymph- oder Lipödems und der Anzahl der betroffenen Körperteile 30, 45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind.

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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.

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