Vorausgesetzt, das Bundesministerium für Gesundheit hat keine rechtlichen Bedenken zu diesem Beschluss, können Vertragsärzte Manuelle Lymphdrainage ab dem 1. Oktober auch ohne die Angabe der Therapiezeit verordnen.
In diesem Fall entscheidet der Therapeut selbst, ob angesichts des jeweiligen Stadiums des Lymph- oder Lipödems und der Anzahl der betroffenen Körperteile 30, 45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind.
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