Lockdownverlängerung bis 28. März - erste Lockerungen vorgesehen

Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert. Den betroffenen Unternehmen wurden Öffnungsperspektiven in Aussicht gestellt. Fitnessstudios sollen Teil des vierten Öffnungsschritts sein, der über 14 Tage hinweg eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50 nach Öffnungsschritt 3 erfordert. Auch Schnelltests sind im Gespräch.

Auch wenn in einigen Bundesländern Fitnessstudios unter sehr starken Einschränkungen öffnen durften, fehlte bisher eine klare Perspektive für Fitnessstudios bundesweit. Dies änderte sich nun mit der Pressekonferenz der Bundesregierung vom 03. März 2021. 

 

Fitnessstudios dürfen öffnen, wenn die Inzidenz in einem Zeitraum von 14 Tagen stabil unter 50 nach dem Öffnungsschritt 3 liegt. Frühestens also am 22. März.

 

 

Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte einen 5-Stufen-Plan vor, der einen großen Teil der Wirtschaftsbetriebe aus dem Lockdown holen soll. Die Voraussetzung für Fitnessstudios ist allerdings eine 14-tägige 7-Tages-Inzidenz von unter 50 nach dem dritten Öffnungsschritt. Fitnessstudios sind damit Teil des vierten Öffnungsschritts

Gleichzeitig mit den Fitnessstudios soll die Außengastronomie sowie Theater, Konzert- und Opernhäuser und Kinos öffnen dürfen. Liegt die Inzidenz in einem Wert von 50 bis 100 ist die Voraussetzung für das Training im Fitnessstudio allerdings ein tagesaktueller negativer COVID-19-Schnelltest

 


Die Öffnungsschritte der Bundesregierung im Überblick. Foto: Bundesregierung

 

Bereits im dritten Öffnungsschritt soll kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal 10 Personen im Außenbereich sowie auf Außensportanlagen möglich sein. Parallel dazu öffnet der Einzelhandel mit der Begrenzung von einem Kunden pro 10 bzw. 20 m². Museen, Galerien, Gedenkstätten und zoologische sowie botanische Gärten dürfen ebenfalls öffnen.

Der zweite Öffnungsschritt erfolgt bereits am 08. März. Er umfasst Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte. Außerdem die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen (teilweise mit tagesaktuellem Test) sowie Fahr- und Flugschulen (mit tagesaktuellem Test). 

Im privaten Bereich werden erste Lockerungen ebenfalls am 08. März umgesetzt. Private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt sind dann wieder möglich. Eine maximale Personenanzahl von 5 darf jedoch nicht überschritten werden. Kinder unter 14 Jahre sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen.

Öffnungsschritte für die Bereiche Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels soll dann beim nächsten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 beraten werden.

 

 

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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.