Gemäß den Beschlüssen sollen Öffnungen im „Betreuungs- und Bildungsbereich“ die höchste Priorität haben. Die Entscheidung über Öffnungen von Schulen und Kitas können die Bundesländer ab sofort selbst treffen. Bundesweite Einigkeit herrscht hingegen bei der Wiedereröffnung der Frisöre. Diese dürfen ab dem 01. März wieder ihre Pforten öffnen.
Bund und Länder sehen die Möglichkeit für weitergehende Öffnungsschritte erst bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Infizierten auf 100.000 Personen. Dann sollten zunächst der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder öffnen dürfen. Kultur, Gaststätten, Freizeit, Sport - und somit auch die Fitness- und Gesundheitsanlagen - folgen erst im Anschluss. Ab welchem Inzidenz-Wert die Fitness- und Gesundheitsanlagen wieder öffnen dürfen, muss also weiterhin abgewartet werden.
Die Beschlüsse gelten bis zum 07. März. Das nächste Treffen von Bund und Länder wird am Mittwoch, den 03. März stattfinden.