Der Petitionsausschuss des Bundestages hat einer Petition, die Hausbesuche ohne eigene Praxisräume ermöglichen wollte, eine klare Absage erteilt. In einer Sitzung am 14.01.2026 beschloss das Gremium, das Verfahren zu beenden. Der Petent begründete seinen Vorstoß primär mit den hohen Kosten für Praxisräume. Wer ausschließlich Hausbesuche anbietet, braucht lediglich ein Fahrzeug und ein Arbeitszimmer. Gerade in ländlichen Regionen, wo Therapeutenmangel herrscht, könne dieses kostengünstige Modell die Versorgungslücken schließen und eine lokale Patientenversorgung sichern.
Der Petitionsausschuss wies die Forderung unter Berufung auf § 124 SGB V zurück. Das wird vor allem damit begründet, dass eine zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung zwingend eine entsprechende Ausstattung in zugelassenen Räumen erfordere, da dies eine zulässige Berufsausübungsregelung sei. Zudem seien Hausbesuche eine Ausnahme in der Heilmittelversorgung und nur für medizinisch notwendige Fälle gedacht. Hausbesuche würden keinen Anreiz setzen, die Mobilität der Patienten zu fördern, um die Behandlung in der Praxis fortzuführen. Darüber hinaus wird die Entscheidung so begründet, dass bei Hausbesuchen nur eine beschränkte Menge an Heilmitteln zum Einsatz kommen kann, Heilmittelerbringer aber den überwiegenden Teil der Behandlungsmöglichkeiten abdecken müssen, um die Patienten ausreichend versorgen zu können.
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