IFK-Sachverständigenkommission sucht neue Mitglieder

Bildquelle: © Chayna – stock.adobe.com

Bei Gerichtsverfahren mit physiotherapeutischem Bezug stoßen Vertreter der Justiz immer wieder an ihre Grenzen. Daher hat der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V. eine Sachverständigenkommission für die Beurteilung fachfremder Berufsausübung ins Leben gerufen. Diese Kommission soll nun um weitere Physiotherapeuten erweitert werden.

Damit Gerichte Fälle fachfremder Berufsausübung besser beurteilen können, befragen sie Sachverständige aus dem jeweiligen Fachgebiet. In der Physiotherapie war das bisher eine Leerstelle, die von Medizinern ausgefüllt wurde. Um diese Lücke zu schließen, hat der IFK eine Sachverständigenkommission für die Begleitung gerichtlicher Verfahren mit physiotherapeutischem Bezug aufgebaut. Aktuell besteht sie aus fünf Mitgliedern. Da der Bedarf recht hoch ist, werden weitere Sachverständige gesucht. Der Verband lädt interessierte Physiotherapeuten ein, sich für die Kommission zu bewerben. Geeignete Kandidaten werden dann zu einer Schulung am 02. Dezember 2024 eingeladen.

Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist für alle Physiotherapeuten möglich, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis von mindestens zehn Jahren Berufserfahrung
  • Nachweis von zwei beliebigen Zertifikaten der Physiotherapie
  • Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten von Vorteil (Studium, Studien, Fachartikel
  • Einreichung eines polizeilichen Führungszeugnisses ohne relevante Einträge

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 09. November 2024 beim IFK eingereicht werden. Wurden diese positiv bewertet, können die ausgewählten am Seminar teilnehmen. Wer in die Sachverständigenkommission berufen wurde, nimmt außerdem an den Kommissionstreffen teil.

Bildquelle: © Chayna – stock.adobe.com
Textquelle: IFK e. V.