Mit der neuen Verordnung können Physiotherapeuten die Hygienepauschale bis zum 31. März 2021 abrechnen und rückwirkend bis zum 01. Januar 2021. Das ermöglicht den Praxisinhabern je Verordnung, die eingereicht wird zusätzlich 1,50 € anzusetzen. Vonseiten der Privaten Krankenversicherer wurde die Verlängerung der Hygienepauschale ebenfalls zugesichert. Als Positionsnummer führte der GKV-Spitzenverband die 29944 ein.
Nach wie vor gibt es Diskussionen über die Höhe der Hygienepauschale. So fordert der IFK eine Pauschale von 1,50 € pro Behandlung statt Verordnung.
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