Hygienepauschale bis zum 30. Juni 2022 verlängert

Neben den gesetzlichen Krankenkassen haben nun auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Postbeamtenkrankenkasse für ihre A-Mitglieder sowie die Bundesbeihilfe die Hygienepauschale bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Die Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung (gesetzliche Unfallversicherung/Postbeamtenkrankenkasse A-Mitglieder) oder die 1,50 Euro pro Behandlung (Bundesbeihilfe) kann für jede bis zum 30. Juni 2022 gegenüber den genannten Kostenträgern abgerechnete Heilmittelverordnung geltend gemacht werden.

Der Gesetzgeber hatte die Hygienepauschale bereits am 29. März 2022 bis zum 30. Juni 2022 für die gesetzlichen Krankenkassen verlängert.

Neben der Hygienepauschale gelten in der Unfallversicherung weiterhin die bisherigen Sonderregelungen zu Fristen bis zum 30. Juni 2022. So bleibt die 7-Tage-Frist für den Behandlungsbeginn nach Auftragserteilung auf 14 Tage verlängert. Die Therapieserie darf bei Akutpatientinnen und -patienten 14 Kalendertage unterbrochen werden und bei Langzeitbehandlungen bis zu vier Wochen, sofern dem Kostenträger eine genehmigte Dauerverordnung vorliegt.

 

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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.