Höhere Vergütungssätze für die Postbeamtenkrankenkasse ab 01. Februar 2026

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Nach GKV und DGUV passt nun auch die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) ihre Vergütungssätze an. Zum 1. Februar 2026 steigen die Preise für Leistungen im Mitgliederbereich A.

Von der Preisanpassung betroffen sind die Versicherten im einfachen Dienst, also die Mitgliedergruppe A. Sie orientieren sich an den Höchstsätzen der Beihilfe. Für Positionen, die nicht im Beihilfeverzeichnis gelistet sind, wird auf die GKV-Vergütungen zurückgegriffen. Für die korrekte Abrechnung ist das Behandlungsdatum maßgeblich.

Weiterhin gilt die Wahlfreiheit bei der Abrechnung: Physiopraxen können entweder die neuen Listenpreise ansetzen oder Versicherte der Gruppe A – analog zu den Mitgliedergruppen im mittleren und gehobenen Dienst – als Privatpatienten führen. Bei der Privatvergütung, ist ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit dem Patienten zwingend erforderlich. Zudem müssen Patienten darüber aufgeklärt werden, dass die PBeaKK nur bis zu den Höchstsätzen der Bundesbeihilfe erstattet und Differenzbeträge privat zu tragen sind.

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Textquelle: © Verband für Physiotherapie – VPT