Kontaktsperren, Versammlungs- und Reiseverbote sollen bis mindestens zum 03.05. aufrechterhalten werden. Die Geschäfte des Einzelhandels, die öffnen dürfen, müssen entsprechende Hygienekonzepte vorweisen. Zudem plant die Bundesregierung Schulen schrittweise ab dem 04.05. zu öffnen. Zum selben Datum folgen dann Friseure, die ebenfalls ein passendes Hygienekonzept erarbeiten müssen. Über Fitnessstudios wurde im Statement der Bundesregierung nichts gesagt, daher ist davon auszugehen, dass über die Öffnung der Fitnessstudios frühestens in zwei Wochen diskutiert wird. Sollte es zur Öffnung kommen, sollten sich Fitnessstudios schon einmal darauf einstellen geeignete Hygienemaßnahmen parat zu haben.
Am 30.04. finden die nächsten Diskussionen über weitere Lockerungen statt. Sollten die Infektionszahlen erneut steigen, kann es zur Rücknahme der Lockerungen kommen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Regelungen und Beschränkungen.
Die Regelung für Fitness- und Gesundheitsanlagen finden Sie im Abschnitt Regelungen für Geschäfte, Gastronomie und Dienstleister.
Stand: 15.04.2020 - 19:55 Uhr