Erstattungspauschale für die Telematikinfrastruktur ist gestiegen

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Die jährliche Anpassung der Erstattungspauschale für die Telematikinfrastruktur (TI) wurde zum 01. Januar 2025 durchgeführt. Wurden den Heilmittelerbringern 2024 noch 200,22 € erstattet, sind es nach der Anpassung nun 207,93 €. Aber, nur die Heilmittelerbringer, die vollständig an die TI angeschlossen sind, erhalten, die Pauschale.

Heilmittelerbringer, die bereits vollständig an die TI angeschlossen sind, erhalten, seit dem 01. Januar 2025 eine Erstattungspauschale von 207,93 €. Damit sollen die Kosten, die z. B. bei Physiotherapeuten für den Anschluss an die TI anfallen, ausgeglichen werden. 2024 erhielten Heilmittelerbringer noch 200,22 €. Das entspricht einem Anstieg von 3,85 Prozent. Die Anpassung der TI-Pauschale erfolgt jährlich zum 01. Januar.

Wer die Erstattungspauschale beantragen möchte, kann das direkt im GKV-Antragsportal tun. Die Voraussetzung dafür ist allerdings ein vollständiger Anschluss an die TI. 

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