Heilmittelerbringer, die bereits vollständig an die TI angeschlossen sind, erhalten, seit dem 01. Januar 2025 eine Erstattungspauschale von 207,93 €. Damit sollen die Kosten, die z. B. bei Physiotherapeuten für den Anschluss an die TI anfallen, ausgeglichen werden. 2024 erhielten Heilmittelerbringer noch 200,22 €. Das entspricht einem Anstieg von 3,85 Prozent. Die Anpassung der TI-Pauschale erfolgt jährlich zum 01. Januar.
Wer die Erstattungspauschale beantragen möchte, kann das direkt im GKV-Antragsportal tun. Die Voraussetzung dafür ist allerdings ein vollständiger Anschluss an die TI.
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