• In Baden-Württemberg ist Rehasport erlaubt. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier
• In Bayern ist Rehasport mit Einschränkungen möglich. Es empfiehlt sich beim Ordnungsamt anzufragen und Einzelfallentscheidungen abzuwarten. In der relevanten Textpassage der Corona-Verordnung heißt es: „In Arzt- und Zahnarztpraxen und in allen sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden gilt Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3“ Infos zu den Corona Schutzmaßnahmen in Bayern finden Sie hier
• In Berlin ist Rehasport mit Einschränkungen möglich. Rehasport wird als medizinisch notwendige Behandlung eingeordnet und als solche gestattet. In der relevanten Textpassage der Corona-Verordnung heißt es: „gilt nicht für medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere Physio, Ergo und Logo-therapie, Podologie, Fußpflege und Heilpraktiker.“ Die Corona-Verordnung des Landes Berlin finden Sie hier
• In Brandenburg ist Rehasport mit Einschränkungen möglich. Rehasport wird als medizinisch notwendige Behandlung eingeordnet und ist somit gestattet. In der relevanten Textpassage der Corona-Verordnung heißt es: „Medizinisch notwendige Behandlungen (z. B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie / Fußpflege) bleiben weiter möglich.“ Die Corona-Verordnung des Landes Brandenburg finden Sie hier
• In Bremen ist die Einordnung des Rehasport aufgrund der Formulierung der Corona-Verordnung schwierig. Tendenz: Rehasport ist verboten. Es empfiehlt sich, Kontakt mit dem hiesigen Gesundheitsamt aufzunehmen. Infos zu den Corona-Regeln in Bremen finden Sie hier
• In Hamburg ist Rehasport erlaubt. Hier heißt es in „§ 20 (1) … „Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt zulässig.“ Die Corona-Verordnung des Landes Hamburg finden Sie hier
• Auch in Hessen bleibt Rehasport erlaubt. In der Verordnung heißt es, „Rehabilitationssport gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX unterfällt nicht den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 CoKoBeV, da es sich um eine medizinische Maßnahme handelt.“ Die Corona-Verordnung des Landes Hessen finden Sie hier
• In Mecklenburg-Vorpommern ist Rehasport mit Einschränkungen möglich. Rehasport wird als medizinisch notwendige Behandlung gestattet. In der relevanten Textpassage der Verordnung heißt es: "Medizinisch notwendige Behandlungen (z. B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie / Fußpflege) bleiben weiter möglich." Wichtige Informationen zum Coronavirus und Maßnahmen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier
• In Niedersachsen ist die Durchführung von Rehasport erlaubt. In der Corona-Verordnung heißt es: „§ 10 9. … ausgenommen a) Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen …“ „... bleiben medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie / Fußpflege weiter möglich. Es ist davon auszugehen, dass der notwendigerweise durchzuführende Rehasport z. B. im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung auch dazugehören wird.“ Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen finden Sie hier
• In Nordrhein-Westfalen ist Rehasport weiterhin erlaubt. In der relevanten Textpassage der Corona-Verordnung heißt es: „§ 9 (1a) Abweichend von Absatz 1 dürfen Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden“. Infos des Landes Nordrhein-Westfalen zum Coronavirus und geltenden Maßnahmen finden Sie hier
• In Rheinland-Pfalz ist Rehasport verboten. Es gibt in der Corona-Verordnung widersprüchliche Aussagen bezüglich Rehasport. Hier empfiehlt es sich Kontakt mit den hiesigen Gesundheitsämtern aufzunehmen. Frühere Zustimmungen wurden schon zurückgezogen.“ Aktuelles zum Coronavirus und den Maßnahmen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier
• Im Saarland ist Rehasport in der Verordnung explizit erwähnt und gestattet. Im entscheidenden Satz heißt es: „Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe sind von den Betriebsuntersagungen ausdrücklich ausgenommen.“ Die Corona-Verordnung des Saarlands finden Sie hier
• Auch in Sachsen wurde der Rehasport in der Corona-Verordnung explizit erwähnt und erlaubt. In der entscheidenden Textpassage heißt es: „Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen sind zu schließen. Es sei denn, dort finden medizinisch notwendige Behandlungen statt (z. B. Rehabilitationssport, physiotherapeutische Behandlungen).“ Die Corona-Verordnung des Landes Sachsen finden Sie hier
• In Sachsen-Anhalt ist die Durchführung von Rehasport ebenfalls weiterhin erlaubt. In der Verordnung heißt es: „§ 8a … Ausgenommen hiervon sind der: … 5. Rehabilitationssport“. Die Corona-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie hier
• In Schleswig-Holstein wird Rehasport in der Corona-Verordnung explizit erwähnt und gestattet. In der relevanten Textpassage heißt es: „Zu § 11 (Sport) Zu Absatz 3 | … bisher bestehenden Ausnahmemöglichkeit für bestimmte Sportlerinnen und Sportler. Neu aufgenommen wurde eine Ausnahme für Rehasport.“ Die Corona-Verordnung von Schleswig-Holstein finden Sie hier
• Auch in Thüringen wurde Rehasport in der Verordnung explizit erwähnt und erlaubt. In der relevanten Textpassage heißt es: „§ 6 (2) … [zu schließen sind] 10. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, mit Ausnahme medizinisch notwendiger Angebote der Rehabilitation." Die Corona-Verordnung von Schleswig-Holstein finden Sie hier
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Textquelle: RehaVitalisPlus e.V.
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