Die sprunghafte Verteuerung vieler alltäglicher Güter durch Inflation und steigende Energiepreise bereitet vielen Menschen Sorgen. Um das zumindest teilweise auszugleichen, beschloss die Bundesregierung, die sogenannte Inflationsausgleichsprämie rückwirkend zum 01.10.2022. Jeder Arbeitgeber kann die Inflationsausgleichsprämie auszahlen, also auch Betreiber von Fitnessstudios.
Inflationsausgleichsprämie als Teil des Entlastungspakets
Die Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspakets aus dem September 2022. So können Arbeitgeber einen Betrag von bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Beschäftigten auszahlen. Der Begünstigungszeitraum ist allerdings bis zum 31.12.2024 begrenzt. Bis dahin können die 3.000 € jedoch auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.
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