Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beinhaltet einheitliche konkrete Corona-Maßnahmen, die an Inzidenzwerte gekoppelt sind.
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis an drei Tagen in Folge über 100, werden private Treffen im öffentlichen und privaten Raum ab dem übernächsten Tag wieder auf einen Haushalt plus eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu.
Nächtliche Ausgangssperren gelten nach dem Infektionsschutzgesetz in Kreisen und kreisfreien Städten, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 100 aufweisen. Die Ausgangssperre tritt dann automatisch am übernächsten Tag in Kraft. Neu sind die Uhrzeiten: Die Ausgangssperren greifen zwischen 22 und 5 Uhr.
Unter welchen Bedingungen ist Sport möglich?
Auch für den Sport gilt die Marke von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Sport ist dann nur noch kontaktlos und alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Kinder bis 14 Jahre dürfen maximal zu fünft unter freiem Himmel kontaktlos Sport treiben. Fitnessstudios müssen wieder schließen.
Konkret bedeutet, dass z. B. auch in Hessen, wo die Fitnessstudios bislang unter Einschränkungen geöffnet waren, ab Samstag wieder schließen müssen, sofern der Inzidenzwert über 100 liegt. Im Saarland möchte die Landesregierung trotz der bundesweiten Notbremse an ihrem Saarland-Modell festhalten. Aber auch hier gilt die Notbremse, wenn die Inzidenz von 100 überschritten wird. Tritt dieser Fall ein, müssen Fitnessstudioswiederschließen.
In Schleswig-Holstein, die Inzidenzwerte größtenteils unter 100 liegen, können Fitnessstudios nach wie vor geöffnet bleiben.
Die Regeln der gesetzlichen Notbremse gelten bis zum 30. Juni.
Textquelle: hessenschau.de, ndr.de, saarland.de, spiegel.de
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