Bayern: Gericht kippt vollständige Schließung von Fitnessstudios

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung von Fitnessstudios hinsichtlich des Individualsports im Corona-Lockdown gekippt. Inhaber würden durch diese Regelung benachteiligt, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei.

 

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung von Fitnessstudios im Zuge des teilweisen Lockdowns gekippt. Die vollständige Schließung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das Gericht in einem am Donnerstag, den 12.11.2020 veröffentlichten Urteil. Der Verordnungsgeber sei bei Erlass der Einschränkungen davon ausgegangen, dass Individualsport im genannten Umfang zulässig bleiben solle. Diese Erwägung müsse auch für Fitnessstudios gelten. Somit ist in den bayerischen Fitnessstudios zumindest wieder 1:1-Training möglich.

Die entsprechende Regelung in der bayerischen Landesverordnung sei außer Vollzug gesetzt. Der 20. Senat geht in seiner Entscheidung davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios durch diese Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die Regelung verstoße daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die vollständige Schließung von Fitnessstudios sei nicht verhältnismäßig.

Die wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Fitnessstudios im Saarland bleiben hingegen weiterhin zu. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes lehnte mehrere Eilanträge ab.

 

Textquelle:  www.welt.de
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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.