Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung von Fitnessstudios im Zuge des teilweisen Lockdowns gekippt. Die vollständige Schließung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das Gericht in einem am Donnerstag, den 12.11.2020 veröffentlichten Urteil. Der Verordnungsgeber sei bei Erlass der Einschränkungen davon ausgegangen, dass Individualsport im genannten Umfang zulässig bleiben solle. Diese Erwägung müsse auch für Fitnessstudios gelten. Somit ist in den bayerischen Fitnessstudios zumindest wieder 1:1-Training möglich.
Die entsprechende Regelung in der bayerischen Landesverordnung sei außer Vollzug gesetzt. Der 20. Senat geht in seiner Entscheidung davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios durch diese Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die Regelung verstoße daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die vollständige Schließung von Fitnessstudios sei nicht verhältnismäßig.
Die wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Fitnessstudios im Saarland bleiben hingegen weiterhin zu. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes lehnte mehrere Eilanträge ab.
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