Ab September 2026: Bund erhöht Beihilfesätze für Physiotherapie

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Ab dem 1. September 2026 gelten höhere beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittelleistungen. Darunter fällt unter anderem die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP), wie auch Hausbesuchsleistungen im Bereich „Sonstiges" werden angepasst – diese Regelung gilt bereichsübergreifend für alle Heilmittel.

Ab dem 1. September 2026 gelten für Beihilfepatienten des Bundes neue erstattungsfähige Höchstbeträge. Eine entsprechende Vorgriffsregelung auf die künftige Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) macht den Weg frei für höhere Erstattungssätze:

  • EAP: 123,80 € (bisher 115,30 €)
  • Blankoverordnung (Pauschale): 102,70 € (bisher 98,60 €)
  • Hausbesuch (priv. Wohnung): 28,70 €
  • Wärmetherapie (Heißluft): 8,90 € (bisher 7,50 €)

Die angepassten Höchstbeträge gelten zunächst ausschließlich für die Bundesbeihilfe. Auf Landesebene variiert die Rechtslage: Während einige Bundesländer die Bundeswerte automatisch übernehmen, müssen andere eigenständige Anpassungen vornehmen. Eine Prüfung der jeweiligen Landesregelungen oder eine Rückfrage beim zuständigen Landesverband ist daher empfehlenswert.

Bei den neuen Sätzen ab September handelt es sich derzeit noch um eine Vorgriffsregelung. Die vorgesehenen Werte wurden im Vorgriff auf eine geplante Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) festgelegt. Die formelle Änderung der Verordnung steht noch aus.

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Textquelle: Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie e. V.