Rechtsanwalt Dr. Fabian Wehler berät Fitnessstudios in Rechtsfragen des Vertragsrechts, AGB- und Datenschutzrechts. Er ist zudem ein bundesweiter Referent für Fitness- und Freizeitanlagenbetreiber. Die Rechtsanwaltssozietät Dr. Wehler, Feist & Kollegen hat einen ihrer Schwerpunkte auf die rechtliche Betreuung von Fitness- und Freizeitanlagen gelegt. Dabei vertritt die Kanzlei bundesweit Fitnessstudios verschiedener Größenordnung, wenn es um die Rechte gegenüber den Mitgliedern geht. Ebenso wird den Studios Unterstützung in anderen Rechtsbereichen, wie z. B. dem Arbeits-, Miet-, Verkehrs- oder Datenschutzrecht, angeboten.
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