Dr. Christoph Franke ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Verwaltungsrecht. 2001 hat er gemeinsam mit Dr. Hans Geisler die Kanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke Rechtsanwälte Partner mbB gegründet. Bezüglich aller denkbaren Rechtsfragen in der Fitness- und Freizeitbranche verfügt die Kanzlei über ein einzigartiges Know-how. Speziell für die Fitnessbranche hat die Kanzlei verschiedene Rechtsberatungskonzepte entwickelt, die den Studiobetreiber entlasten und ihm Zeit für sein Kerngeschäft verschaffen.
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Überbrückungshilfen für Fitness- und Gesundheitsstudios – Aktueller Stand laufender Verfahren
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