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BGM? BGF! – So kann Firmenfitness gelingen

Frisches Obst, ergonomische Büromöbel und Fitnessangebote können allesamt in das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) integriert werden. Möglicherweise tauchen bei Ihnen jetzt Bedenken auf, welche zusätzlichen Kosten da wohl auf Sie zukommen, oder? Diese Sorgen sind nachvollziehbar, aber zum Glück vollkommen unbegründet!

Eine Sache steht fest: Investition macht Sinn und jeder Euro, den Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter investieren, zahlt sich in vielfacher Hinsicht aus. Gesunde Mitarbeiter leisten mehr, fehlen seltener und haben mehr Freude an ihrer Arbeit. Die Anzahl der Krankheitstage und die Fluktuation im Unternehmen nehmen ab, während Effizienz und Arbeitsmoral steigen. Als Arbeitgeber ist dies doch genau das, was man sich wünscht, oder?

Damit Sie sich mit Ihrem Fitness- und Gesundheitsclub als Experte in Ihrer Region aufstellen können, ist es entscheidend, dass wir uns über die Begriffe BGM und BGF im Klaren sind und diese differenzieren. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) bezieht sich auf den gesamten Prozess in einem Unternehmen, der sicherstellt, dass Mitarbeiter während ihrer täglichen Arbeit gesund bleiben und ihre Gesundheit, zumindest im Kontext der Arbeit, nicht beeinträchtigt wird. Dies umfasst auch die Unterstützung des Wiedereinstiegs ins Berufsleben nach einer längeren Krankheit, was als Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bekannt ist. Zudem gehören dazu die Messung von Belastungen und die Unterscheidung zwischen physischer und psychischer Beanspruchung am Arbeitsplatz, wie es im Arbeitsschutzgesetz festgelegt ist.

In vielen Fällen findet professionelles Gesundheitsmanagement in Unternehmen erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl oder Unternehmensgröße statt. Manchmal wird auch die Auffassung vertreten, dass eine „gesunde Obstschale“ und ein Gesundheitstag pro Jahr ausreichen, um den Bedarf an Gesundheit für die Mitarbeiter zu decken – dies wird auch oft mit dem Begriff Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) gleichgesetzt. Hier kommen nun die Möglichkeiten für Sie als Fitness- und Gesundheitsclubbetreiber ins Spiel.

Wie laufen Firmenkooperationen in der Regel ab?

Basierend auf meiner Erfahrung als Studiomanagerin ist es in der Vergangenheit häufig vorgekommen, dass Unternehmen bei uns im Club angefragt haben, ob sie besondere Angebote oder Rabatte für ihre Mitarbeiter erhalten können. Auch das Interesse an Gesundheitstagen, oft in Zusammenarbeit mit einer örtlichen Krankenkasse, wurde von unserer Seite aus beim Unternehmen geweckt. Dies geschah meist in der Hoffnung, einige Mitarbeiter oder sogar das gesamte Unternehmen als Mitglieder für das Studio zu gewinnen. Allerdings wurden in der Vergangenheit häufig Vereinbarungen getroffen, die sich letztendlich nicht als vorteilhaft für den Club herausstellten, da nicht die erwartete Anzahl von neuen Mitgliedern, trotz Sonderpreisen, gewonnen wurden.

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In puncto Professionalität und Dienstleistungsqualität ist die Hotellerie ein gutes Vorbild für die Fitnessbranche (Bildquelle: © Andrey Popov – stock.adobe.com)

Bis heute gestaltet es sich zeitaufwendig, Firmenkooperationen zu etablieren und das richtige Abrechnungsmodell zu entwickeln, welches einen Club dazu berechtigt, die Unterstützung des Unternehmens in Anspruch zu nehmen. Oft zögern Studiobetreiber, eigens dafür einen Mitarbeiter freizustellen, da die Erfolgsquoten der Kundenakquise häufig gering sind. Dieser Ansatz ist in der Regel sinnvoll, wenn eine Fachkraft eingestellt wird, die zusätzliche monetäre Leistungen wie Mitarbeiterinterviews und Arbeitsplatzbegehungen durchführen kann. Wie so oft lautet hier die Devise: „Spezialisierung“.

Haben Aggregatoren die Lösung für uns parat?

Die Aggregatoren am Markt übernehmen für uns, und im Besonderen für Unternehmen, die Kommunikation und Angebotsgestaltung im Bereich Sport und Gesundheit. Man muss quasi einfach nur Partner werden und die Mitarbeiter der Unternehmen kommen sozusagen über die Aggregatoren wie von selbst zu uns ins Studio. In der Regel wird per Check-in an den Club vergütet – bis zu 15 Euro pro Besuch sind hier möglich. Die Potenziale sind verheißungsvoll, werden doch auf Basis der Vermittlung neue „Mitglieder“ ohne großen Aufwand in den Club gespült. So ist es auch für Mitarbeiter ein lukratives Mittel, an ganz unterschiedliche Sport- und Wellnessangebote zu gelangen und Vorteile zu genießen. Was spricht also dagegen, dieses Angebot nicht für sich und seinen Club zu nutzen?

Mitarbeitern stehen gesetzliche Zuwendungen zu

Wie bereits erwähnt, werden die Umsätze der Aggregatoren aus den Check-ins generiert, aber Check-ins schließen keine Mitgliedschaft im Club vor Ort ab. In der Regel wird hier der §8-Sachbezug (bis zu 50 Euro pro Monat) für Betriebe nutzbar gemacht. Das Bundesamt für Finanzen hat in 2021 eine weitere steuerliche Förderung von Gesundheitsmaßnahmen für Betriebe und Anbieter auf Basis des Einkommensteuergesetzes konkretisiert. § 3 Nummer 34 des Einkommensteuergesetzes besagt, dass weitere 600 Euro je Kalenderjahr und Arbeitnehmer dem Arbeitgeber steuerfrei zur Verfügung stehen, sofern die erbrachte Leistung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) entspricht.

Wie können Fitnessclubs ihre eigenen Mitglieder generieren?

Bereits über 1.000 Fitness- und Gesundheitsclubs deutschlandweit verfügen über zertifizierte Kurse nach §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), die entsprechend bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention eingetragen sind und somit vor dem Finanzamt als Zuwendungen anerkannt werden. So können analoge und digitale zertifizierte §20-Kurse nutzbar gemacht werden. Laut dem Gesetzgeber stehen den Betrieben 600 Euro pro Kalenderjahr und Mitarbeiter zur Verfügung. Diese gilt es entsprechend der Bedingung nach § 20 SGB V einsetzbar zu machen und somit direkt mit den Unternehmen abzurechnen. Meist konkurriert es nicht mit den Abrechnungsmodellen der Aggregatoren, da diese den §8-Sachbezug zugrunde legen.

Fazit: Langfristig und nachhaltig höhere Umsätze

Die Betriebliche Gesundheitsförderung und das dazu passende Gesetz bieten allen zertifizierten Fitness- und Gesundheitsclubs die Möglichkeit, attraktive Angebote für Firmen zu schaffen, besonders wenn diese Angebote auch digital zur Verfügung stehen können. Für viele regionale Betriebe ist es zusätzlich interessanter, eine Alternative zum §8-Sachbezug zu wählen, ist dieser oft bereits durch den „klassischen Tankgutschein“ belegt. Hinzu kommt, dass Gesundheitsclubs mit dieser Kombination ihre eigenen Zusatzangebote und ihre Anlage direkt ins Spiel bringen können, gilt es doch zukünftig eine Balance zu den Angeboten der Aggregatoren zu schaffen. Fakt ist: Entscheidet sich ein Club für die Betriebliche Gesundheitsförderung, sind ein Konzept und Arbeitszeit eines verantwortlichen Mitarbeiters nötig – dies kann aber langfristig und nachhaltig höhere Umsätze sowie neue Mitglieder generieren.

Bildquelle Header: © Andrey Popov – stock.adobe.com

Die Autorin

  • Claudia Towae-Kelbling

    Claudia Towae-Kelbling ist Studiomanagerin des Campus Wellness & Sports in Pirmasens und Geschäftsführerin der CTK - Training, Coaching und Konzepte GbR. Zudem ist sie Mitbegründerin der Initiative Gesundheit und Fitness in regionalen Betrieben.

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