Neue Finanzierungsvereinbarung für den Anschluss von Physiotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur

Die Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VPT und VDB sowie der GKV-Spitzenverband haben eine neue Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) geschlossen.

Inhalt der Vereinbarung sind die Antrags- und Abrechnungsmodalitäten der durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegten Pauschalen zur Refinanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur.

Unterschied im Vergleich zur früheren Vereinbarung

Im Vergleich zur früheren Vereinbarung erhalten die Praxen nun eine monatliche Pauschale anstatt der ehemals gezahlten einmaligen Anschaffungskosten und den monatlichen Betriebskosten der TI. Die monatliche Grundpauschale beträgt seit dem 1.1.2024 200,22 Euro pro Praxis (für 2023: 192,80 Euro) und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren quartalsweise ausgezahlt. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschlagspauschale für jeden Mitarbeitenden mit elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) von monatlich 7,48 Euro (für 2023: 7,20 Euro).

Voraussetzung und Nachweis

Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Pauschalen ist der Anschluss an die TI sowie eine funktionsfähige Ausstattung bestehend aus der Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sowie den folgenden Komponenten: Konnektor, eHealth-Kartenterminals, eHBA und SMC-B-Karte. Der Nachweis geschieht durch die Eigenerklärungen nach Anlage 1 (Link) der Praxisinhaber.

Über das seit dem 15.04.2024 wieder freigeschaltete Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes (https://antraege.gkv-spitzenverband.de/home) kann die Auszahlung beantragt werden, dabei sind die entsprechenden Nachweise zu hinterlegen.

Vereinbarung tritt rückwirkend in Kraft

Die Finanzierungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2023 in Kraft. Praxen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 bereits an die TI angebunden waren, haben bereits auf Grundlage der bisher gültigen Finanzierungsvereinbarung eine Erstattung der Kosten erhalten. Sie bekommen für einen Zeitraum von dreißig Monaten, ab dem Zeitpunkt der Erstausstattung (Tag des TI-Anschlusses), 50 Prozent der nun neuen TI-Pauschale ausgezahlt.

Die vollständige Vereinbarung finden Sie hier und die Eigenerklärung nach Anlage 1 hier.
 

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Textquelle: Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e. V.