Der Gesetzentwurf bringt aus Sicht des SHV das System dorthin zurück, wo es bis 2017 schon einmal stand: in eine strukturelle Unterfinanzierung der Heilmittelversorgung. Während die Bundesregierung mit dem Gesetz kurzfristig die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren möchte, sieht der Verband vor allem die langfristigen Folgen kritisch – allen voran einen erneut anwachsenden Fachkräftemangel und einen schleichenden Rückgang der Versorgungskapazitäten.
Drei Regelungen, die den Druck verschärfen
Im Zentrum der Kritik stehen drei Punkte. Geplant ist erstens, die Vergütungsentwicklung erneut an die Grundlohnsumme zu koppeln. Damit wären zentrale Fortschritte aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sowie dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) faktisch wieder aufgehoben. Zweitens soll über einen Zeitraum von drei Jahren zusätzlich ein einprozentiger Abschlag auf die Grundlohnsumme erfolgen. Und drittens sollen weiterhin die mit dem GKV-Spitzenverband vereinbarten Parameter zur Kostenentwicklung – insbesondere für Miet-, Sach- und Personalkosten – in die Vergütungsverhandlungen einfließen.
Entscheidend ist nach Plan der Bundesregierung künftig jeweils der niedrigere Wert aus Grundlohnsummenentwicklung und Parameterrechnung. Genau darin liegt aus Sicht des Verbands der Kern des Problems: Eine solche Logik führe systematisch dazu, dass tatsächliche Kostensteigerungen in den Praxen nicht mehr angemessen refinanziert werden können – unabhängig davon, wie sich die wirtschaftliche Lage insgesamt entwickelt.
Strukturelle Unterfinanzierung mit Langzeitwirkung
Der SHV warnt davor, die Wirkung der Maßnahmen zu unterschätzen. Sie würden nicht nur temporär greifen, sondern die Vergütung dauerhaft auf einem zu niedrigen Niveau einfrieren. Hinzu komme ein Zinseszinseffekt, weil sich auch künftige Anhebungen jeweils an einer abgesenkten Basis orientieren würden. Während die Anforderungen an die Praxen weiter steigen, drohten die wirtschaftlichen Grundlagen damit zunehmend wegzubrechen.
Aus Sicht des Verbands verschärft das System dadurch gleich an mehreren Stellen den Druck: Eine Vergütungsstagnation führt erfahrungsgemäß zu zusätzlichem Fachkräftemangel und einem Rückgang der Behandlungskapazitäten. Gleichzeitig entstehen an anderer Stelle vermeidbare Mehrkosten – denn frühzeitige Heilmitteltherapien ersparen dem System häufig deutlich teurere Folgebehandlungen.
Der SHV appelliert daher an das Bundesministerium für Gesundheit und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die geplanten Sparmaßnahmen im Heilmittelbereich zurückzunehmen und stattdessen tragfähige Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung zu schaffen.
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