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Bis zu 90 % Förderung bei Investition in Luftreiniger

Während infektiöse Aerosole an der frischen Luft schnell abtransportiert werden, können sich Viren in geschlossenen Räumen über Stunden halten und ausbreiten. Doch auch in Innenräumen lassen sich Ansteckungen vermeiden. Die Überbrückungshilfe III fördert daher aktuell bis zu 90 Prozent der Investitionskosten in Luftreiniger. Doch worauf ist bei der Wahl des richtigen Systems zu achten?

Anfang März hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III angepasst. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden Investitionen in mobile Luftreiniger mit bis zu 90 % gefördert. Da die Förderungshöhe vom Umsatzrückgang im Vergleich zum Referenzzeitraum in 2019 abhängt, sollte schnell reagiert werden. Ein Steuerberater kann Sie hierzu individuell beraten und Ihre Förderung beantragen. 

Wovon hängt der Bedarf zur Luftreinigung ab?
Leistungsstarke Lüftungsanlagen, die ausschließlich Frischluft nutzen, ermöglichen einen hohen Luftaustausch, der das Ansteckungsrisiko verringert. Lüftungsanlagen mit Umluftanteil, sollten durch Reinigungsmodule nachgerüstet werden, um die Sicherheit zu erhöhen.

Mobile Luftreiniger sind dort besonders wichtig, wo nicht immer ein ausreichend hoher Luftaustausch garantiert ist. Typische Anwendungsbereiche sind Kursräume, Umkleiden, Zirkeltrainings, Kardiobereiche, Gastronomie, Wellnessbereiche, Beratungsräume und Check-in. Der individuelle Bedarf hängt von Raumvolumen und Verschmutzungsrad der Luft ab. Bei körperlicher Anstrengung sollten pro Sportler ca. 60 Kubikmeter Luft in der Stunde entkeimt werden, ansonsten reichen ca. 30 Kubikmeter Luft in der Stunde.

Die Checkliste zeigt, worauf Sie bei der Wahl des Luftreinigers achten sollten!

1. Ist der Luftreiniger förderungsfähig?
Die Überbrückungshilfe III fördert mobile Luftreiniger mit UVC-Licht oder Hepafiltern sowie die Nachrüstung bestehender stationärer Anlagen. Die FAQs zum Gesetzestext finden Sie hier.

2. Gibt es nachprüfbare Studien zur Wirksamkeit?
Die Wirksamkeit hängt von Strahlendosis bzw. Filterstufe ab. Daher sollten überprüfbare Nachweise zur Wirksamkeit von mindestens 99,9 % bei Coronaviren vorliegen (Studien mit „Surrogaten“). Um die allgemeine Lufthygiene zu verbessern, sollte das System auch über Wirknachweise bei Bakterien und Schimmelpilzen verfügen.

3. Ist die Technologie emissionsfrei (kein Ozon / keine Chemikalien)?
Die IRK, Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt, warnt vor der Verneblung von Desinfektionsmitteln sowie Technologien, die Ozon emittieren. Der Hersteller sollte unbedingt Nachweise erbringen, dass die Anwendung ozonfrei ist. UVC-Luftentkeimer müssen für den sicheren Betrieb mit Lichtfallen ausgestattet sein.

4. Wie hoch ist die Lautstärke in dBA bei minimaler / maximaler Leistung?
Nur Luftreiniger, die geräuscharm arbeiten, eignen sich für den Dauerbetrieb. Eine normale Gesprächslautstärke beträgt 40 bis 60 dBA. Lauter sollten Luftreiniger bei maximaler Leistung nicht sein.

5. Wie hoch ist die Luftreinigungskapazität in m³ pro Stunde?
Dieser Wert gibt an, wie viel Luft in der Stunde gereinigt werden kann. Eine Kapazität von z. B. 450 m³ bedeutet, dass das Luftvolumen eines 180 m² großen Raumes mit einer Deckenhöhe von 2,5 m einmal je Stunde gereinigt werden kann. 

6. Wie hoch ist die tatsächliche Reinigungseffizienz?
Nur bei einer ausreichend hohen Ausblasgeschwindigkeit der Luft (in Meter je Sekunde) kann tatsächlich die gesamte Raumluft gereinigt werden. Im Idealfall saugt das Gerät die belastete Luft langsam am Boden an und bläst die gereinigte Luft weit oben mit hoher Geschwindigkeit aus. Diese „Downflow-Luftzirkulation“ wird auch in Operationssälen und Flugzeugen genutzt, um die gesamte Raumluft schnell zu reinigen. 

7. Wie hoch sind die laufenden Kosten?
Zu Bewertung der laufenden Kosten gehören neben dem meist sehr geringenStromverbrauch vor allem Häufigkeit und Kosten für Filterwechsel (inkl. Entsorgungskosten als Sondermüll) und Lampenwechsel.

8. Ist der technische Service langfristig sichergestellt?
Für eine sichere Investition, sollten Sie namhaften Herstellern mit langer Expertise und einem deutschlandweiten Service-Netzwerk vertrauen.

9. Gibt es Media- / Marketing-Unterstützung?
Mit Luftreinigern erhöhen Sie Sicherheit sowie Vertrauen und grenzen sich von Mitbewerbern ab. Ein Mediapaket sollte Mitglieder und potenzielle Neukunden über die zusätzliche Sicherheit in der Anlage informieren, um Ängste zu nehmen.

10. Welche Lieferzeiten müssen berücksichtigt werden?
Um von maximalen Förderungen zu profitieren, sollten Sie auch auf die Lieferzeit achten.

Der Autor

  • Karsten Matuschka

    Als Head of PR & Communication betreut Karsten Matuschka die Marken der JK-Gruppe: Ergoline, Wellsystem, Beauty Angel und pure. Er ist Co-Autor der in Wissenschafts-magazinen veröffentlichten B:ELT-Studie zum Wirknachweis des Beauty Lights und hat diverse Vitamin-D-Studien für Ergoline begleitet. Kontakt: info@pure-lufthygiene.de