Recht

Haften Fitness-Clubs für Ihre freiberuflichen und selbständigen Trainer?

Leider ist es kaum jemandem bewusst, dass eine zu geringe Trainerhaftpflicht oder das Fehlen dieser zu drei Insolvenzen führen kann! Neben dem Trainer können auch das Studio und sogar der Betreiber selbst in die Insolvenz geraten.

In meiner Tätigkeit als „Der Trainerberater“ habe ich immer wieder mit Trainern und Club-Betreibern zu tun, denen dieses Risiko bisher nicht bewusst war und das, obwohl man diese Gefahr schnell und einfach abwenden kann. Gute Ausbildungsinstitute wie beispielsweise IFHIAS International oder auch Verbände wie der Bundesverband für Personal Trainer informieren Ihre Trainer bzw. Mitglieder über diese Gefahr. Da in der Fitness-Szene viele Unklarheiten herrschen und Halbwahrheiten kursieren, werde ich nachfolgend alles rund um die Trainerhaftpflicht, auch Berufshaftpflicht für Trainer genannt, erläutern.

Was ist überhaupt eine Trainerhaftpflicht? 
Ist ein Trainer verpflichtet diese zu haben? Nein, es ist nicht Pflicht diese zu haben, macht aber großen Sinn, denn selbständige und freiberufliche Trainer haften bei Personen- und Sachschäden mit ihrem weltweiten Vermögen. Grundsätzlich haftet eine Berufshaftpflicht bei Verstößen während der Arbeitszeit und dem Arbeitsweg, die durch versehentliches Handeln oder Unterlassen entstehen können und schützt somit vor Schadenersatzansprüchen. Dabei kann es sich um Sachschäden handeln, wenn der Trainer bspw. versehentlich auf ein herumliegendes Smartphone oder eine Brille tritt. Es können aber auch Personenschäden sein, die entstehen, wenn sich bspw. jemand im Kursbereich oder auf der Trainingsfläche durch das Verschulden des Trainers verletzt. Ein Verschulden kann schon vorliegen, wenn der Trainer seine Aufsichtspflicht verletzt. Während Sachschäden in der Regel maximal mehrere Tausend Euro betragen, können Personenschäden mehrere Millionen Euro kosten, da auch alle sich daraus ergebenen Folgen wie Berufsunfähigkeit und Pflegekosten zu entschädigen sind. Eine Berufshaftpflicht haftet bereits ab Antritt des Arbeitswegs, also auch bereits, wenn der Trainer bspw. auf dem Weg zur Umkleide jemanden versehentlich übersieht und anrempelt, der daraufhin eine Treppe runter stürzt. Bei den sogenannten „Kammerberufen“ wie Arzt, Steuerberater oder Architekt ist eine Berufshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei den Berufen Fitnesstrainer, Personal Trainer oder Group Fitnesstrainer gibt es diese Vorschrift leider nicht. Das führt leider dazu, dass es noch immer viele Trainer gibt, 
die die keine oder eine ungenügende Haftpflicht haben.

Wie kommt es aber, dass ein einziger Schadenfall sowohl den Trainer, als auch das Studio und eventuell sogar noch der Studiobetreiber in die Insolvenz führen kann? Dies soll am obigen Beispiel gezeigt werden, bei dem ein Trainer versehentlich einen 20 bis 30-Jährigen anrempelt und dieser die Treppe runter stürzt und dadurch querschnittsgelähmt ist. Neben Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, Anwalts- Gerichts- und Gutachterkosten, behindertengerechtem Umbau von Wohnfläche und Auto, entstehen auch laufende Kosten bis zum Lebensende, also über das voraussichtliche Erwerbsende des Geschädigten hinaus. Zu diesen Kosten zählen der Ausfall des Einkommens inklusive zukünftiger Gehaltssteigerungen und voraussichtlicher Karrierestufen, monatliche Pflegekosten und Heilbehandlungen. Die laufenden Kosten können dabei 8.000 bis 12.000 € monatlich betragen, sodass es bei einem 20 bis 30-Jährigen zu einer gesamten Schadenssumme von 7 bis 8 Mio. € führen kann.

 


Wer haftet, wenn ein freiberuflicher Trainer ein Mitglied anrempelt und es sich schwerer verletzt? Im schlimmsten Fall treibt das den Studioinhaber in die Insolvenz

 

Der Fitness-Club kann betroffen sein
Hat der Trainer keine Berufshaftpflicht oder eine mit zu geringer Versicherungssumme, wird er die Forderung bzw. Restforderung des Geschädigten in der Regel nicht von seinem Privatvermögen bezahlen können. Das führt dazu, dass der Trainer in die Privatinsolvenz geht. Den ungedeckten Betrag, den der Trainer oder die Versicherung nicht an den Geschädigten zahlen konnte, wird der Geschädigte vom Studio einfordern, da es für einen Außenstehenden meist nicht erkennbar ist, ob der Trainer freiberuflich im Studio tätig ist oder ein Angestellter ist. Der Geschädigte wird auf Durchgriff auf das Studio plädieren und alle weiteren Forderungen gegen das Studio stellen. Die Betriebshaftpflicht des Studios übernimmt die Zahlungen in der Regel nicht, da der Trainer, der den Schaden verursacht hat, keine Betriebszugehörigkeit aufweist. Nur wenn das Studio eine sogenannte Subunternehmerregelung in seiner Betriebshaftpflicht in ausreichender Höhe hat, können die Ansprüche auf die Studioversicherung abgewälzt werden. Die wenigsten Studioversicherungen haben diese Klausel, was zur Folge hat, dass das Studio die restliche Forderung aus dem Firmenvermögen zu zahlen hat. Da es im Beispiel um 7 bis 8 Millionen geht, kann dies zur Insolvenz des Studios führen. Die Mitarbeiter des Studios würden arbeitslos und auch die Freiberufler, die für das Studio tätig sind, würden ihren Auftraggeber verlieren. Die Haftungskette ist an dieser Stelle jedoch noch nicht beendet. In Abhängigkeit von der Gesellschaftsform des Studios kann sogar der Betreiber bzw. der Inhaber der Gesellschaft haftbar gemacht werden. Sollte das Studio bspw. eine OHG oder eine GbR sein, haften sämtliche Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. 

Insofern kann tatsächlich ein einziger Schadenfall, der durch eine winzige Unachtsamkeit entstanden ist, dazu führen, dass sowohl der Trainer, als auch das Studio und sogar die Gesellschafter des Studios in die Insolvenz gedrängt werden. Dieses Risiko besteht, wenn der Trainer keine Trainerhaftpflicht oder eine mit zu geringer Deckungssumme hat.

Es gibt Trainerhaftpflichtversicherungen mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. €. Eine solche Versicherung kostet bei Spezialanbietern lediglich rund 90 € pro Jahr und ist sogar steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar. Es gibt also keinen Grund, nicht versichert oder unterversichert zu sein. Eine Versicherungssumme von 10 Mio.€ sollte der Standard sein. Erst seit kurzem verlangen viele Studioketten, aber auch immer mehr Betreiber kleinerer Studios, von ihren freiberuflichen Trainern den Nachweis einer Trainerhaftpflicht mit einer Versicherungssumme von 10 Mio.€, bevor der Trainer die Tätigkeit in dem Studio aufnehmen darf. Aber auch Ausbildungsinstitute und Verbände informieren immer besser und plädieren inständig, diese Versicherungssumme zu haben. Dadurch wird zum einen der Trainer besser geschützt, zum anderen schützt sich das Studio davor, für die Schäden des freiberuflichen Trainers haften zu müssen. Wenn sich die 10 Mio. als Standard etablieren, können Trainer, Studiobetreiber und Gesellschafter deutlich beruhigter sein und sich dem widmen, weshalb wir in der Fitnessbranche tätig sind, nämlich Spaß haben und Geld verdienen.

 

Quellen
Header: Parilov - stock.adobe.com
Bild 2: whyframeshot - stock.adobe.com

Der Autor

  • Marco Adebar

    Der Trainerberater, seit über 20 Jahren in der Fitness-Branche (Trainingsfläche, Personal Training, Group Fitness). Er ist der Kooperationspartner von ELBESPORT in Sachen Versicherungen, ist Experte für Scheinselbständigkeit und Rentenversicherungspficht von Trainern.

     

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