Recht

Gut versichert?

Es ist schwer, gute Trainer für sein Studio zu gewinnen und dauerhaft zu halten. Der Wechsel von Trainern bringt Unruhe und erfordert eine Einarbeitungsphase. Wie kann man Trainer motivieren, sich an ein Studio zu binden, und was hat der Versicherungsstatus des jeweiligen Mitarbeiters damit zu tun?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fitnessstudiobetreiber können ihre Trainer bei den Themen Absicherung und Finanzen helfen und sie informieren.
  • Das sorgt für Dankbarkeit und eine höhere Bindung gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Am Wichtigsten ist für jeden selbstständigen oder freiberuflichen Trainer die Berufshaftpflicht.
  • Das liegt daran, dass im Schadenfall bei fehlender oder unzureichender Berufshaftpflichtversicherung ein Haftungsübergriff der ausstehenden Summe auf den Betreiber erfolgen kann.

Viele Studiobetreiber suchen nach Lösungen, um ihre (freiberuflichen) Mitarbeiter dauerhaft zu halten. Sie möchten nicht einfach nur mehr Geld zahlen, da diese Maßnahme in der Regel nur von kurzer Dauer ist. Vielmehr möchten sie einen echten Mehrwert liefern, der Bindung, Zufriedenheit und Sicherheit des Trainers mit sich bringt.

Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Trainer für den Moment leben. Sie können ihre Fixkosten zwar decken, der Absicherungsaspekt oder der spätere Ruhestand wird dabei leider außer Acht gelassen.

Legt man Studiobetreibern und Trainern Checklisten und Übersichten vor, zeigt ihnen ihren Absicherungsstatus auf und präsentiert man konkrete Lösungsvorschläge, stößt das auf enormes Interesse, gerade weil viele Trainer eher schlechter organisiert sind als andere Berufsgruppen. Doch nicht nur für die Trainer haben diese Auflistungen Relevanz, sondern teilweise auch für den Betreiber, wie das Beispiel der Berufshaftpflicht für Freiberufler verdeutlicht.

Berufshaftplicht – ein Muss für freiberufliche Trainer

Ein absolutes Muss für jeden selbstständigen oder freiberuflichen Trainer ist die Berufshaftpflicht. Diese sollte zwingend alle ausgeführten Tätigkeiten beinhalten, also gegebenenfalls auch EMS-Training, Ernährungsberatung, Kampfsport usw., damit es nicht zu einer Versicherungslücke kommt.

Während es in der Vergangenheit nur Versicherungssummen von 3 und 5 Millionen Euro gab, gibt es mittlerweile sogar 10 Millionen Euro, die versichert werden können. Diese sollte man auch versichern, da gerade Personenschäden mit anschließender Berufsunfähigkeit zu enormen Schadenssummen führen können. Und wer kann schon den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen?


Legt man Studiobetreibern und Trainern Checklisten und Übersichten vor, zeigt ihnen ihren Absicherungsstatus auf und präsentiert man konkrete Lösungsvorschläge, stößt das auf enormes Interesse (Bildquelle: © MH - stock.adobe.com)

Für den Studiobetreiber ist die Berufshaftpflicht der freiberuflichen Trainer so wichtig, da im Schadenfall, wenn der Trainer keine oder eine unzureichende Trainerhaftpflicht hat, ein Haftungsübergriff der ausstehenden Summe auf den Betreiber erfolgen kann. Dessen Betriebshaftpflicht würde jedoch nicht für die Summe aufkommen, da der freiberufliche Trainer keine Betriebszugehörigkeit aufweist. Sollte das Studio den ausstehenden Betrag nicht zahlen können, kann je nach Gesellschaftsform sogar der Betreiber in Regress genommen werden.

Denken Sie an Ihre Vorsorge bzw. Rente?

Ebenfalls wichtig, für Trainer und auch Clubbetreiber, ist die Vorsorge bzw. Rente. Während viele Trainer keine oder eine viel zu geringe Rente besparen, sind die Betreiber erfahrungsgemäß besser abgesichert.

Die Situation ändert sich aber, wenn es zur lange geplanten Einführung der Pflichtrente kommen wird. Diese wird alle Selbstständigen, Freiberufler und auch geschäftsführende Gesellschafter rentenversicherungspflichtig machen. Es ist vorgesehen, dass alle in die gesetzliche Rente einzahlen müssen, es sei denn, sie haben an einem noch nicht bekannten Stichtag eine private Vorsorge, die bestimmte Kriterien erfüllt. Die Kriterien sind so formuliert, dass nur die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, diese erfüllt.

Sollte also ein Trainer oder ein Studiobetreiber, der bislang nicht in die gesetzliche Rente einzahlt, an dem Stichtag keine Basisrente haben, werden diese in die gesetzliche Rente einzahlen müssen. Bis zu welchem Alter diese Regelung greifen wird, ist noch nicht ganz klar. Entscheidend ist, dass jeder eine Basisrente haben sollte, die Beitragshöhe ist dabei egal, um sich bestmöglich vor der gesetzlichen Rente zu schützen. Dieser Empfehlung kommen seit etwa zwei Jahren immer mehr Trainer und Betreiber nach, was nicht zuletzt auch auf Anraten der jeweiligen Steuerberater geschieht.

Denn ein zusätzlicher positiver Effekt ist, dass die Beiträge für die Basisrente in diesem Jahr zu 94 % steuerlich abgesetzt werden. Jedes Jahr werden 2 % mehr angerechnet, sodass ab 2025 immer 100 % angerechnet werden. Für dieses Jahr bedeutet das: Wenn 100 Euro monatlich gespart werden, verringert sich dadurch im gleichen Moment das zu versteuernde Einkommen um 94 Euro. Alleine aus dem Steuervorteil sind Renditen, neben der Rendite aus der Anlage selbst, von über 30 % zu erzielen.

Für Mitarbeiter und Betreiber ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) wichtig. Der Mitarbeiter kann Einsparungen beim Bruttoeinkommen verzeichnen, in Form von Sozialabgaben und der Einkommenssteuer. Durch diesen Effekt wirken sich 100 Euro vom Brutto häufig, je nach Einkommenshöhe, nur mit 45 bis 70 Euro beim Nettolohn aus. Für Studiobetreiber ist es wichtig, seine Mitarbeiter darüber zu informieren, da er gesetzlich verpflichtet ist, 15 % des Beitrags hinzuzusteuern, um eventuell später gestellte Schadenersatzforderungen eines Mitarbeiters umgehen zu können. Alleine deswegen lohnt es sich, dass sich beide Seiten, Betreiber und Trainer, in Sachen bAV gut informieren.

Grauzone Scheinselbstständigkeit und Rentenversicherungspflicht

Bei den eingangs erwähnten Checklisten und Informationsübersichten ist es wichtig, auch alle relevanten Faktoren bezüglich der Scheinselbstständigkeit und der Rentenversicherungspflicht von Trainern aufzulisten. Da die Rechtsprechung unterschiedlich angewandt wurde und bislang zu viele Ausnahmen und Sonderfälle berücksichtigt wurden, bewegt man sich hier teilweise in einer gesetzlichen Grauzone.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Dies ist besonders für Studiobetreiber oder Trainer von Bedeutung, die Handel z. B. mit Nahrungsergänzungsmitteln, Sportequipment oder Sportbekleidung betreiben. Wer eine gute Berufshaftpflicht hat, hat zumindest einen passiven Rechtsschutz. Sollten Schadenforderungen gegen den Trainer geltend gemacht werden, so stellt der Haftpflichtversicherer in der Regel einen Anwalt, da er den Schaden bezahlen müsste.

Absicherung der Arbeitskraft

Äußerst wichtig und sehr häufig stark vernachlässigt ist die Absicherung der Arbeitskraft. Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten gehen kann, verdient man auch kein Geld mehr. Wer zahlt dann die monatlichen Kosten? Wer zahlt die Versicherungen weiter? Wenn kein Geld mehr verdient werden kann, fällt das gesamte Kartenhaus zusammen.


Gerade bei Trainern kann es aufgrund der körperlichen Tätigkeit schnell zu einer Berufsunfähigkeit kommen. Sich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzusichern ist daher ratsam (Bildquelle: © Jeanette Dietl - stock.adobe.com)

Insofern ist es zwingend notwendig, die unterschiedlichen Modelle, die dem entgegenwirken können, für sich selbst zu prüfen. Dazu gehört z. B. die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Diese zahlt Versicherten monatlich einen vorher vereinbarten Betrag, sofern man seinen Job für länger als sechs Monate zu weniger als 50 % ausüben kann. Gerade bei Trainern kann es aufgrund der körperlichen Tätigkeit schnell zu einer Berufsunfähigkeit und damit dem Ausbleiben der Einkünfte kommen.

Ein anderes Konzept ist die Absicherung gegen schwere Krankheiten. Hierbei wird eine Einmalzahlung ausgezahlt, z. B. 100.000 Euro, wenn der Versicherte Krankheiten erleidet. Je nach Versicherer werden über 40 unterschiedliche Krankheitsbilder wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Koma, Nierenversagen, Multiple Sklerose und schwere Verbrennungen, Verätzungen oder Erfrierungen versichert.

Die kleinste Variante, seine Arbeitskraft zumindest für einige Fälle abzusichern, ist die Unfallversicherung. Man sollte jedoch wissen, dass nicht mal 10 % aller Berufsunfähigen durch einen Unfall berufsunfähig werden. Insofern sollte diese Versicherung eher als Einstieg oder als Ergänzung betrachtet werden.

Häufig ist es allerdings so, dass eine vorübergehende Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führt. Insofern stellt sich die Frage, woher es möglich ist, nur über einige Wochen, in denen man nicht arbeiten kann, Geld zu beziehen. Für diesen Fall gibt es das Krankentagegeld (KTG), welches separat oder in einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden kann. Dieses schließt man häufig ab dem 29. oder dem 43. Tag ab. Eine Schwierigkeit ist, dass fast alle Versicherungsgesellschaften keine Trainer versichern wollen, da ihnen das Risiko zu hoch ist. Insofern ist es wichtig, einen Versicherungsspezialisten für die Fitnessbranche aufzusuchen.

Bezüglich der Krankenversicherung besteht in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht. Während angestellte Trainer grundsätzlich zunächst gesetzlich versichert sind, haben selbstständige Trainer ein Wahlrecht zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Gerade für jüngere Trainer liegt der Beitrag einer privaten Versicherung häufig deutlich unter dem Mindestsatz der gesetzlichen Versicherung. Bei der Wahl der Krankenversicherung lohnt es sich ebenfalls, einen kompetenten Fachmann nach Rat zu fragen.

Fazit

Ein Studiobetreiber muss nicht immer mehr Geld bezahlen, um gute Mitarbeiter oder Freiberufler zu bekommen oder zu halten. Die weichen Faktoren werden immer wichtiger. Trainern gerade bei den Themen Absicherung und Finanzen Hilfestellung zu geben, sorgt für große Dankbarkeit gegenüber dem Arbeitgeber. Die Defizite, speziell bei der Haftpflicht, der Rente und der Absicherung der Arbeitskraft, sind teilweise enorm. Wenn Betreiber und Angestellte bzw. Freiberufler sich gegenseitig unterstützen, stärkt das die Bindung und macht beide Seiten erfolgreicher.
 

Bildquelle Header: © denisismagilov - stock.adobe.com

Der Autor

  • Marco Adebar

    Der Trainerberater, seit über 20 Jahren in der Fitness-Branche (Trainingsfläche, Personal Training, Group Fitness). Er ist der Kooperationspartner von ELBESPORT in Sachen Versicherungen, ist Experte für Scheinselbständigkeit und Rentenversicherungspficht von Trainern.

     

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