Vor 13 Jahren, seitdem das Unternehmen des Autors in der Fitnessbranche im Bereich Rehasport und Prävention tätig ist, stand Primärprävention wieder hoch im Kurs. Die Krankenkassen hatten damals noch verschiedene Beitragssätze und die Vertriebsabteilungen der Krankenkassen sahen Präventionskurse als geeignetes Vertriebswerkzeug um neue Mitglieder zu gewinnen. Von 1997 bis weit in die 2000er-Jahre hinein war das Thema Prävention dann vom Tisch. Mitte der 90er-Jahre sorgten die unspezifischen Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch dafür, dass Sportvereine und Fitnessstudios sehr kreativ mit dem Thema Prävention umgingen. Der damalige Gesundheitsminister Horst Seehofer hat dann kurzerhand die Prävention aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Die Existenz vieler Geschäftsmodelle ging durch diese Maßnahme verloren. Nach der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2000 ist die Primärprävention wieder in den Leistungskatalog aufgenommen und in den Folgejahren immer wieder angepasst worden. 2016 kam das Präventionsgesetz hinzu, das nach wie vor gilt.
Fitnessclubbetreiber hatten keine Lust mehr auf Präventionskurse
Doch die Fitnessclubbetreiber waren aufgrund der schmerzlichen Erfahrung von 1996 auch noch zehn Jahre später skeptisch, was die Durchführung von Präventionskursen anging. In den Jahren 2007 und 2008 waren gemeinsame Projekte bzw. Veranstaltungen von Beratungsunternehmen mit Krankenkassen und Fitnessstudios, wo zum Beispiel Vorträge zum Thema Prävention organisiert wurden, für alle beteiligten lukrativ. Die Krankenkassen konnten neue Mitglieder gewinnen, genauso wie die Studios, und die durchführenden Beratungsunternehmen profitierten von einem prozentualen Anteil am Umsatz aus dem Präventionsprogramm und einem kleinen Fixum. Zum 1. Januar 2009 wurden die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen vereinheitlicht. Das hatte zur Folge, dass Prävention von vielen Vertriebsabteilungen der Krankenkassen nicht mehr als Neukundenwerkzeug gesehen wurde. Gleichzeitig waren die Krankenkassen nicht mehr bereit, aktiv eigene Versicherte zu den Veranstaltungen einzuladen. Und auch von den Fitnessclubs wurden die gemeinsamen Projekte immer häufiger vernachlässigt. Es gab Veranstaltungen, in denen dutzende Mitglieder der Krankenkasse anwesend waren, aber nicht einmal eine Handvoll Mitglieder oder Ex-Mitglieder der jeweiligen Fitnessstudios. Dieses kurzfristige Denken der Clubverantwortlichen hat die betroffenen Krankenkassen „verbrannt“. Für die Kasse war kein Vertrieb möglich und das Interesse an Folgeveranstaltungen oder Erst-Veranstaltungen mit anderen Fitnessstudios war nicht mehr vorhanden.
Die spannende Frage, die sich heute stellt: Können solche Veranstaltungen 2020 wieder funktionieren? Es kommt darauf an. Wenn ein Clubbetreiber einen guten Draht zu einer Krankenkasse hat, ist es prinzipiell vorstellbar und einen Versuch wert. Das Konzept von vor zehn Jahren müsste den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Ganz aktuell könnte man sogar überlegen, die gesamte Veranstaltung online als Webinar umzusetzen und die Teilnehmer könnten die Buchungen von zu Hause aus vornehmen. Auch die Kurse selbst können 2020 anders durchgeführt werden. Welche Chancen sich Fitnessstudiobetreibern aktuell mit Prävention bieten, erfahren Sie jetzt.
Der zweite Gesundheitsmarkt bildet mittlerweile für viele Fitnessstudios und Physiotherapiepraxen ein festes Standbein. Präventionskurse spielen dabei eine wichtige Rolle
Präventionskurse als Säule für die Vermarktung als Gesundheitsanbieter
Der zweite Gesundheitsmarkt bildet mittlerweile für viele Fitnessstudios und Physiotherapiepraxen ein festes Standbein. Präventionskurse spielen dabei eine wichtige Rolle und sind mit gewissen Voraussetzungen schnell etabliert. Regelmäßig ausgeführte Präventionskurse steigern das Wohlbefinden und die körperliche Aktivität. Längerfristig führt sportliche Aktivität zur Reduzierung von Risikofaktoren, wie Bluthochdruck und Fettstoffwechselstörungen. Der Blickwinkel der Krankenkassen hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Die Krankenkassen investieren in präventive Maßnahmen und belohnen das gesundheitsbewusste Verhalten der Studiomitglieder.
Die Erstattung der Präventionskurse ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Einige Kassen übernehmen 100 % der Kosten bis zu einer Gesamtsumme von 180 Euro pro Jahr, andere übernehmen 80 % des Preises bis zu einer Gesamtsumme von 200 Euro pro Jahr. Darüber hinaus ist es möglich, Zuschüsse über das Bonusprogramm der Krankenkassen zu erhalten. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine Kursbeteiligung von 80 %. Die Teilnehmerbestätigung wird am Ende des Kurses an die Krankenkasse übermittelt. Die Förderung durch die Krankenkassen ist auf maximal zwei Kurse pro Versicherten und Kalenderjahr begrenzt.
Die zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) ist für die Zertifizierung von Präventionskursen zuständig. Dies ist eine Gemeinschaftseinrichtung von gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Diese Einrichtung prüft in deren Auftrag Präventionskurse. Diese Kurse sind nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V geprüft und erhalten das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“. Die Kurse werden im Portal der Zentralen Prüfstelle Prävention aufgelistet und können dort direkt über die Websites der Krankenkassen angezeigt werden. Präventionskurse sind in spezifische Handlungsfelder – Bewegungsgewohnheit, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum – untergliedert. Die Durchführungsvoraussetzungen sind im Leitfaden Prävention präzise definiert. Zur Wirtschaftlichkeit und Motivationsstärkung der Teilnehmer finden die Maßnahmen grundsätzlich in Kleingruppen von mindestens 6 und maximal 15 Personen statt. Die Einheiten dauern mindestens 45 Minuten und gehen über acht bis zwölf Wochen. Die Zielgruppenhomogenität muss im Voraus geklärt sein und die Kursteilnehmer mit Kontraindikationen sind auszuschließen. Zur Durchführung des Kurses sind barrierefreie und der Gruppengröße angemessene Räumlichkeiten wünschenswert.
Welche Voraussetzungen müssen die Übungsleiter haben?
Zunächst ist eine Grundqualifikation des Übungsleiters erforderlich. Im Handlungsfeld Bewegung heißt das, der Anbieter muss Arzt, Sportwissenschaftler, Sport-, Gymnastiklehrer oder Physiotherapeut sein. Eine weitere Fortbildung ist für die Zertifizierung nicht erforderlich. Der Nachweis der Grundqualifikation (Examenszeugnis) ist ausreichend. Seit diesem Jahr gibt es eine Änderung des Leitfadens Prävention für Übungsleiter. Die bisher gültigen Voraussetzungen reichen nicht mehr aus, um als Kursleiter anerkannt zu werden. Je nach Qualifikation werden dann nur noch ca. 60 % der bisherigen Ausbildung anerkannt. Anbieter, die bis zum 31. Dezember 2020 mit einem oder mehreren Kursen im System der Zentralen Prüfstelle Prävention als „zertifiziert“ geführt werden, erhalten einen unbefristeten Bestandsschutz auf die Qualifikation im entsprechenden Handlungsfeld.
Zur Wirtschaftlichkeit und Motivationsstärkung der Teilnehmer finden Präventionskurse grundsätzlich in Kleingruppen von mindestens 6 und maximal 15 Personen statt
Welche Chancen bieten Präventionskurse?
Die Corona-Krise hat die Fitnessbranche extrem hart getroffen. Viele Studios konnten auch nach der Wiedereröffnung, aufgrund der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen und Hygienebestimmungen, nicht ihre gewohnten Leistungen anbieten. Eine Möglichkeit, ein attraktives Ersatzangebot zu schaffen, das großes Potenzial birgt und auch nach den Corona-Lockerungen weiterhin Bestandteil des Angebots sein kann, ist die Umsetzung von Präventionskursen. Die Räumlichkeiten müssen lediglich der jeweiligen Maßnahme und Gruppengröße angepasst werden. Empfohlen werden 5 m2 pro Teilnehmer. Dadurch kann jeder, der die Voraussetzungen für Übungsleiter erfüllt, einen Präventionskurs anbieten. Ein weiterer Pluspunkt ist die Möglichkeit, dass Kurse im Freien stattfinden können, sodass die Abstandsregeln problemlos eingehalten werden können.
Eine weitere Zielgruppe für Fitnessstudios sind Cyber-Sportler. Keine Zeit, überfüllte Fitnessclubs, langer Anfahrtsweg, keine passenden Öffnungszeiten sind nur einige der Gründe, keine Mitgliedschaft im Studio abzuschließen und lieber zu Hause Sport zu treiben. Diese Gründe entfallen bei Online-Präventionskursen. Für die Durchführung werden lediglich eine Trainingsmatte, Hanteln oder Trinkflaschen und ein internetfähiges Endgerät benötigt. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist genau wie bei einem Präventionskurs im Studio gewährleistet. Nutzen Sie die Chancen, die Ihnen die Prävention bietet:
- Große Zielgruppe – Sie erreichen 63 Millionen Versicherte
- Ihr Kurs erscheint in der zentralen Kursdatenbank auf der Internetseite der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP)
- Schnelle Etablierung
- Wenig Voraussetzungen für Fitnessstudios
- Keine wirtschaftlichen Risiken
- Einstieg in die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
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