Physiotherapie

Der sektorale Heilpraktiker in der Physiotherapie

Auf die Arbeit von Physiotherapeuten wirken viele externe Kräfte ein: Ärzte, Krankenkassen und natürlich auch die Patienten. Mittlerweile gibt es einige Möglichkeiten, wie man sich als Therapeut etwas aus dieser Abhängigkeit befreien kann – eine davon ist der sektorale Heilpraktiker Physiotherapie.

Oft haben Physiotherapeuten eine recht gute Vorstellung davon, wie sie ihren Patienten helfen können, sind allerdings an die Verordnungen der Ärzte gebunden. Seit 2009 hat sich das durch den sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie teilweise geändert. Damit einher geht eine mögliche Umsatzsteuerbefreiung für gewisse Leistungen. Welche genau, schauen wir uns im Detail an.

Wo kann Umsatzsteuer gespart werden?

Umsatzsteuerlich sind Behandlungen durch Physiotherapeuten dann steuerbefreit, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Diese medizinische Indikation kann jedoch nur ein Arzt oder Heilpraktiker (auch ein sektoraler Heilpraktiker) durch eine Verordnung feststellen.

Dabei kann eine gerätegestützte Trainingstherapie allein ihren umsatzsteuerfreien Charakter dadurch erhalten, dass die Verordnung vorliegt, ohne dass die Leistung sich inhaltlich von einer umsatzsteuerpflichtigen Mitgliedschaft unterscheiden muss.

Bei einer solchen Umstellung – verbunden mit der Umsatzsteuerbefreiung – ist jedoch äußerste Vorsicht geboten, denn noch sind viele umsatzsteuerliche Detailfragen ungeklärt und es gibt zur Thematik weder Rechtsprechung noch Verwaltungsanweisungen.

Es wäre daher leichtsinnig und unverantwortlich, die Befreiung nicht über eine verbindliche Auskunft mit der Finanzverwaltung zu klären. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Finanzverwaltung die Befreiungsthematik völlig uneinheitlich handhabt. Wer sein Konzept ohne Absicherung umstellt, hat schnell mit Zitronen gehandelt und kann durch hohe Nachzahlungen in eine massive wirtschaftliche Schieflage geraten.

Abgrenzung zum ganzheitlichen Heilpraktiker

Möglich macht das der sektorale Heilpraktiker Physiotherapie. Dieser beschränkt sich auf das Spektrum, das der Physiotherapie zur Verfügung steht. Leistungen wie Osteopathie, Chiropraktik oder die Phytotherapie sind dem ganzheitlichen Heilpraktiker vorbehalten.

Die Behandlungsvielfalt bleibt also gleich, es kommt aber der Vorteil hinzu, dass sektorale Heilpraktiker Physiotherapie ihre Patienten selbst diagnostizieren dürfen. Für diese Diagnosen dürfen dann auch Heilmittel verordnet werden. Und das nicht nur für den Therapeuten mit der Fortbildung, sondern für alle Therapeuten in der eigenen Praxis.

Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine Heilbehandlung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, die damit von der Umsatzsteuer befreit ist. Die Weiterbildung zum sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie ist also auch steuerlich interessant. Insgesamt aber wertet sie den Beruf des Physiotherapeuten deutlich auf, da er nun für Verordnungen zur Behandlung des Bewegungsapparats selbst ausstellen darf.

Eine Einschränkung gibt es allerdings – für Kassenpatienten gelten diese Verordnungen leider nicht. Die Zielgruppe Privatpatienten, zu der z. B. Beamte gehören, und Selbstzahler lassen sich für die eigene Praxis erschließen. Die Höhe des Honorars bei einer Behandlung wird im Behandlungsvertrag vereinbart. Am Ende der Therapie bezahlt der Patient die Gesamtrechnung. Danach reicht er sie zur Erstattung ein und die Krankenkasse entscheidet, welchen Teil sie davon erstattet. Aus der Sicht des Patienten hoffentlich möglichst viel.

Geringe Hürde für Fortbildung

Aufgrund des Vorwissens der Physiotherapeuten, ist der Schritt zum sektoralen Heilpraktiker recht klein. Was noch fehlt, ist der Nachweis über die Differenzialdiagnostik und etwas Wissen zur Heilpraktiker-Berufskunde. Daher kann die Fortbildung an zwei Wochenenden absolviert werden, an deren Ende dann die Abschlussprüfung steht.

Voraussetzungen für den sektoralen Heilpraktiker

Als sektoraler Heilpraktiker in der Physiotherapie gilt es einige Grundvoraussetzungen zu erfüllen. Am Tag der Beantragung muss der Therapeut mindestens 25 Jahre alt sein, ein polizeiliches Führungszeugnis zeigt seine persönliche Eignung, sowie sein Arzt die gesundheitliche Eignung feststellt. Neben dem Nachweis über den Abschluss Ausbildung sind mindestens vier Jahre Berufserfahrung Voraussetzung für die Zusatzqualifikation.

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Der Autor

  • Rainer Reusch

    Rainer Reusch ist seit vielen Jahren in der Gesundheitsbranche tätig, u. a. in der medizinischen Trainingstherapie und als Inhaber von mywellfit. Zudem ist er als Berater für Physiopraxen deutschlandweit unterwegs.

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