Zwar sprach die Schiedsstelle der Physiotherapiebranche eine Vergütungserhöhung um 14,09 Prozent zu den Bundeshöchstpreisen vom 1. Juli 2019 zu. Dies wird von den Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) jedoch nur als Zwischenschritt gewertet. Denn es verändert die wirtschaftliche Situation der Branche nur wenig.
Ambulante Physiotherapiepraxen werden wirtschaftlich schlechter gestellt
So erlaubt es die Erhöhung nach wie vor nicht, Betreibern von Physiotherapiepraxen ihren Angestellten ein Gehalt zu bezahlen, das einem nach TVöD bezahlten Angestellten im stationären Bereich entspricht. Die Verbände kritisieren, dass ambulante Physiotherapiepraxen speziell gegenüber stationären Einrichtungen, aber auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt insgesamt nicht konkurrenzfähig seien. Dadurch könne die Attraktivität der Berufe in der Physiotherapie sinken und so die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten nicht gewährleistet werden.
Leistungsgerechte Versorgung der Patienten gefährdet
Grundlage für die langen Verhandlungen und das anschließende Schiedsverfahren war das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Darin hat der Gesetzgeber die maßgeblichen Verbände und den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) beauftragt, Preise festzulegen, die „eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ermöglichen“.
Die Physiotherapie-Verbände begründen ihre Klage gegen den Schiedsspruch so, dass aus ihrer Sicht der Auftrag des TSVG erst dann vollständig erfüllt, wenn die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Patienten gewährleistet.
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