Teil-Lockdown: Fitnessstudios müssen erneut schließen

Um den steigenden Corona-Neuinfektionen entgegenzuwirken und die Zahl der Kontakte wirksam zu verringern, schränken Bund und Länder die Gelegenheiten für Kontakte ein. Bereiche der Freizeitgestaltung, wie Theater, Oper, Kino und Sporteinrichtungen, darunter auch Fitnessstudios müssen ab dem 2. November vorübergehend schließen.


+++ Hinweis: News ist auf dem Stand 28.10.2020 - 18:25 Uhr +++

Bund und Länder wollen Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, im November deutschlandweit weitgehend untersagen. Neben Fitnessstudios sollen z. B. Theater, Opern oder Konzerthäuser vom 2. November an bis Ende des Monats schließen. Die Beschlüsse gehen nicht ganz so weit wie im Frühjahr und sollen nach zwei Wochen überprüft werden. Die Regelung betrifft auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb, Individualsport soll ausgenommen werden.

Vom Lockdown betroffene Firmen sollen für einen Großteil des entstehenden Schadens entschädigt werden. Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats und größeren Unternehmen bis zu 70 Prozent an Überbrückungshilfen gezahlt werden.

Einen Überblick über die weiteren Maßnahmen finden Sie hier

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Quelle:
ntv.de, jog/dpa

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.