Streitpunkt Fitness-Verträge

Aktuell ist in der "Welt online" ein Artikel erschienen, der darüber berichtet, dass Gerichte immer häufiger zwischen Kunden und den Fitness-Studios vermitteln müssen. Ob Discounter oder hochpreisige Anlage, so heißt dort, die Verträge, die Fitnessclubs mit ihren Kunden abschließen, sorgen oft für Streit, der dann häufig vor Gericht ausgetragen wird. "Meistens geht es um die Vertragslaufzeiten und die Begründungen für eine vorzeitige Kündigung", sagt Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Rechtsprechung sieht Verträge mit Fitness-Studios als so genannte Dauerschuldverhältnisse an. Da die Kunden sowohl eine Dienstleistung in Anspruch nehmen als auch die Räumlichkeiten und Geräte nutzen, enthalten die Verträge sowohl dienstvertragliche als auch mietvertragliche Elemente. Eine Kündigung ist deshalb nur möglich, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Was das ist, entscheiden im Zweifel die Gerichte. Dabei gilt der Grundsatz, dass einer Seite die Fortführung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist. Der Umzug in eine andere Stadt aus beruflichen Gründen kann solch ein Grund sein, hat das Amtsgericht München entschieden (Aktenzeichen 212 C 15699/08). Auch Krankheiten werden häufig als Kündigungsgrund anerkannt. Mitglieder eines Fitness-Studios beispielsweise, denen ihr Hausarzt rät, auf weiteres Training zu verzichten, dürfen fristlos kündigen und müssen ihre Beiträge nicht weiter zahlen. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt (Aktenzeichen 32 C 3558/96-19) hervor. Eine Krankheit ist sogar dann ein Kündigungsgrund, wenn sie schon bei Vertragsabschluss bekannt war und beim Gesundheits-Check des Fitness-Studios festgestellt wurde. Dann nämlich ist das Studio selbst schuld, wenn es trotzdem einen Vertrag mit dem Kunden eingeht, so das Amtsgericht Geldern (Aktenzeichen 4 C 428/05). Ganz ohne wichtigen Grund können Kunden aus Verträgen aussteigen, die eine längere Laufzeit als zwei Jahre festlegen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Aachen ist eine Kündigung dann jederzeit möglich (Aktenzeichen 6 S 199/07).

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.