opta data Verordungs-Check sichert die Liquidität

Auf vielfachen Wunsch ist der Verordnungs-Check der opta data wieder da und schützt Heilmittelerbinger in den 20 wichtigsten Fällen vor unheilbaren Absetzungen durch die Krankenkassen.

Fehlerhafte oder unvollständige Verordnungen sind ein finanzielles Risiko. Einmal beim Kostenträger eingereicht, können sie mitunter nicht mehr nachträglich korrigiert werden und das Geld für die bereits geleistete Arbeit ist unwiederbringlich verloren.

Mit dem Verordnungs-Check kann das nicht mehr passieren: Alle ein-gehenden Verordnungen werden von Abrechnungsexperten auf die wichtigsten Absetzungsgründe geprüft. Fehlerhafte Verordnungen werden dem Kunden vor der Abrechnung zurückgeschickt, damit dieser entsprech-ende Korrekturen veranlassen kann. Gebühren fallen erst mit der tatsächlichen Abrechnung an. Durch diesen Service und den Ausfallschutz bei unheilbaren Absetzungen sichert der Verordnungs-Check der opta data effektiv die Liquidität des Leistungserbringers.

Je nach persönlichem Bedarf können Heilmittelbringer den Verordnungs-Check in den Tarifoptionen Standard oder Comfort flexibel zu ihrer Rezeptabrechnung hinzu buchen. Im Verordnungs-Check Standard prüfen die Abrechnungsexperten die Verordnungen der TOP 15 Krankenkassen auf Fehler. Im Verordnungs-Check Comfort werden die Verordnungen aller gesetzlichen Krankenkassen (ausgenommen sind hier beispielweise Berufsgenossenschaften, Wehrbereichsverwaltungen, Polizei und Feuerwehr) kontrolliert.

 

Copyright opta data

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.