Fehlerhafte oder unvollständige Verordnungen sind ein finanzielles Risiko. Einmal beim Kostenträger eingereicht, können sie mitunter nicht mehr nachträglich korrigiert werden und das Geld für die bereits geleistete Arbeit ist unwiederbringlich verloren.
Mit dem Verordnungs-Check kann das nicht mehr passieren: Alle ein-gehenden Verordnungen werden von Abrechnungsexperten auf die wichtigsten Absetzungsgründe geprüft. Fehlerhafte Verordnungen werden dem Kunden vor der Abrechnung zurückgeschickt, damit dieser entsprech-ende Korrekturen veranlassen kann. Gebühren fallen erst mit der tatsächlichen Abrechnung an. Durch diesen Service und den Ausfallschutz bei unheilbaren Absetzungen sichert der Verordnungs-Check der opta data effektiv die Liquidität des Leistungserbringers.
Je nach persönlichem Bedarf können Heilmittelbringer den Verordnungs-Check in den Tarifoptionen Standard oder Comfort flexibel zu ihrer Rezeptabrechnung hinzu buchen. Im Verordnungs-Check Standard prüfen die Abrechnungsexperten die Verordnungen der TOP 15 Krankenkassen auf Fehler. Im Verordnungs-Check Comfort werden die Verordnungen aller gesetzlichen Krankenkassen (ausgenommen sind hier beispielweise Berufsgenossenschaften, Wehrbereichsverwaltungen, Polizei und Feuerwehr) kontrolliert.