Öffnungsperspektive für deutsche Fitnessstudios?

Am 11. Mai fand ein Webinar der Experten Allianz für Gesundheit e.V. statt. Zu Beginn des Webinars gab Dr. Jur. Hans A. Geisler ein Rechts-Update und äußerte sich zur Öffnungsperspektive der deutschen Fitnessstudios.

Hans Geisler betonte, dass alle Fitnessstudiobetreiber spätestens jetzt aus dem "Winterschlaf" erwachen müssen, denn die fallenden Inzidenzzahlen führen dazu, dass derzeit jede Menge Bewegung in Sachen Lockdown-Lockerung zu beobachten ist, wovon auch Fitnessstudios profitieren werden. Hans Geisler ist davon überzeugt, dass bis1. Juni die Fitnessstudios in den meisten Bundesländern wieder eröffnen dürfen.

Wichtig sei es laut Hans Geisler, nicht nur mit den jeweiligen Regelungen der Corona-Verordnungen der einzelnen Bundesländer zu beschäftigen, sondern auch immer die tagesaktuell geltenden regionalen Bestimmungen zu beachten.

Welche Regelungen gelten?

Anhand des jüngst veröffentlichten Stufenplans in Niedersachsen, so Hans Geisler, könne abgeleitet werden, wie die Öffnungsperspektive für einen Großteil der bundesweiten Fitnessstudios aussehen könnte. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst:

  • Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen Fitnessstudios durchgehend öffnen.
  • Bei einer Inzidenz über 50 müssen Duschen und Umkleiden geschlossen bleiben. Die Kontaktnachverfolgung ist erforderlich (digitale Lösungen sind dabei erwünscht). Zudem wird es eine Beschränkung der max. Personenzahl geben, die zeitgleich trainieren darf. Voraussetzung für das Training ist ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Zudem müssen die Fitnessstudios ihren Kunden die Möglichkeit bieten, Corona-Tests vor Ort durchführen zu können. Ebenfalls trainieren dürfen vollständig geimpfte Personen und diejenigen, die von einer Corona-Infektion genesen sindPersonen, die zweimal geimpft sind, können jederzeit das Studio betreten, unabhängig von der max. Personenzhahl. Für Kinder unter 14 Jahren besteht keine Testpflicht
  • Bei einer Inzidenz über 35 gilt: Einhaltung der AHA-Regeln, Dusche und Umkleide bleiben geschlossen, Mitglieder müssen negativen Corona-Test vorweisen und beschränkte Anzahl an Mitgliedern, die gleichzeitig trainieren dürfen.

Wichtig wird es sein, so Hans Geisler, dass Fitnessstudiobetreiber die Inzidenzzahlen ständig im Blick haben. Steigen die Inzidenzzahlen und halten dieses Niveau drei Tage, gelten die Maßnahmen der nächst höheren Stufe. Sinken die Inzidenzen und bleiben dabei fünf Tage konstant, gelten die Regelungen der nächst tieferen Stufe.

Webinar-Vorschau 

Um Fitnessstudiobetreiber bestmöglich auf die bevorstehende Wiedereröffnung vorzubereiten, bietet die Experten Allianz für Gesundheit e.V. in den nächsten Tagen und Wochen weitere Webinare, u. a. zu den Themen Rechts-Update und Kompensationsmanagement an. Einen Überblick über die Webinar-Termine und Themen erhalten Sie auf der Website der Experten Allianz für Gesundheit e.V. und auf deren Facebook-Seite.

 

Bildquelle: Alen Ajan - www.adobe-stock.com

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.