Neues Maßnahmenpaket für deutsche Fitness- und Gesundheitsstudios

Zukünftig werden die Corona-Maßnahmen stärker von der Hospitalisierungsrate abhängen. Dafür wurden nun Schwellenwerte bekannt gegeben. Bayern will in Regionen mit einer Inzidenz von über 1.000 Lockdowns verhängen. Das betrifft auch die Fitnessbranche. Worauf sich Fitnessstudiobetreiber sonst noch einstellen müssen.

+++ UPDATE: Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier: Was gilt für Fitnessstudios in Deutschland? +++

Es gibt eine gute Nachricht: Trotz des starken Anstiegs der Hospitalisierungrate und der 7-Tage-Inzidenz ist kurzfristig nicht mit einem bundesweiten Lockdown zu rechnen. Die Politik schließt diese Maßnahme aber nicht mehr vollständig aus. 

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Zukünftig werden die Maßnahmen von der Hospitalisierungsrate abhängen. Hierfür wurden vom Bund drei Schwellenwerte mit entsprechenden Empfehlungen für die Bundesländer vorgestellt. Wird ein Wert erreicht, sollen weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Bei einem Wert von 3 gilt flächendeckend 2G für den Freizeitbereich. Wird ein Schwellenwert von 6 erreicht, ändert sich das zu 2G-Plus und ab einem Wert von 9 sind Kontaktbeschränkungen und weitere Maßnahmen die Folge. 

Hinweis: Dies sind die Vorgaben des Bundes. Die Umsetzung liegt bei den einzelnen Bundesländern. Orientieren Sie sich deshalb an der jeweiligen aktuellen Verordnung Ihres Bundeslands, welche Regeln für Fitness- und Gesundheitsanlagen bestehen. (Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über die einzelnen Bundesländer: Was gilt für Fitnessstudios in Deutschland?)

Eine Übersicht der Hospitalisierungsrate der einzelnen Bundesländer finden Sie hier: Covid-19-Trends in Deutschland im Überblick

Nachdem Österreich seit Montag, dem 22.11. in den Lockdown gegangen ist, schließt Gesundheitsminister Jens Spahn diese Möglichkeit auch für Deutschland nicht mehr aus. Kurzfristig ist aber wahrscheinlich nicht mit einem bundesweiten Lockdown zu rechnen. In Bayern hingegen ist diese Maßnahme bereits Realität geworden. Ministerpräsident Markus Söder gab bekannt, dass in Landkreisen mit einer Inzidenz über 1.000 ein Lockdown verhängt werde.

Seit dem 22.11. gilt auch in Sachsen in die Corona-Notfallverordnung, die einen großen Teil des öffentlichen Lebens im Freistaat herunterfährt. Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Das gilt für Fitnessstudios genauso wie für Diskos, Bars und Clubs. Restaurants dürfen bis 20 Uhr geöffnet haben, wenn sie die 2G-Regel umsetzen. Wie auch in Bayern sollen die Beschränkungen erstmal bis zum 12. Dezember gelten.

Auch wenn der DSSV aktuell davon ausgeht, dass Mitglieder kein Sonderkündigungsrecht haben, so rät er dennoch, mit Mitgliedern, die dies fordern, eine Ruhezeit zu vereinbaren.

3G-Regel am Arbeitsplatz

Auch Fitnessstudios sind von der 3G-Regel am Arbeitsplatz betroffen, die in Kürze in Kraft treten wird. Alle Fitnessstudiobetreiber sind gezwungen den Status ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren und zu dokumentieren. Dementsprechend dürfen Fitnessstudiobetreiber nun auch den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen. Wer ungeimpft ist, muss sich täglich testen, wobei der Arbeitgeber zwei Test pro Woche bereitstellen muss. 

Weitere Hilfen in Planung

Die Bundesregierung hat der Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022 zugestimmt. Welche Anpassungen zu erwarten sind, bleibt abzuwarten. 

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.