In dem berufsbegleitenden Intensivkurs des IST-Studieninstituts erfahren die Teilnehmer in drei Monaten, wie sie Mitarbeiter, die krankheitsbedingt lange ausgefallen sind oder aus einer Rehabilitationsmaßnahme kommen, mit passgenauen Angeboten und Maßnahmen zur Teilhabe und Gesunderhaltung nachhaltig zurück in den Arbeitsprozess holen.
Arbeitgeber stehen in der Pflicht, betriebliches Eingliederungsmanagement nach gesetzlichen Vorgaben anzubieten, wenn ein Mitarbeiter innerhalb von 12 Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Ziel dieser Verpflichtung: Mitarbeiter vor weiterer Krankheit, krankheitsbedingter Kündigung oder Frühverrentung zu schützen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Damit betriebliches Eingliederungsmanagement also erfolgreich angeboten und durchgeführt werden kann, benötigen Unternehmen Fachkräfte, die sich mit Arbeitsrecht im Allgemeinen und betrieblichem Eingliederungsmanagement im Besonderen auskennen.
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